muss ein externer DSB sicherstellen, dass seine Kunden immer einen Ansprechpartner haben, sobald eine datenschutzrechtliche Beratung erforderlich ist. Ich denke da an Urlaub oder sogar längere Erkrankung.
Eine Fachkanzlei die mehrere Anwälte beschäftigt, dürfte da sicher eine Vertreterregelung haben, damit die Dienstleistung gewährleistet ist. Doch wie ist das bei “Einzelkämpfern”?
Ist eigentlich nicht so schlimm, denn der DSB hat ja kein “Tagesgeschäft” - er berät und prüft. Wenn sich die Krankheit natürlich länger hinzieht, sollte man einen Plan-B haben - entweder einen anderen Einzelkämpfer oder eine interne Stelle. In solchem Fall gibt es sicherlich auch ein Sonderkündigungsrecht des Vertrag mit dem (kranken) Einzelkämpfer.
Man sollte generell nicht übermäßig abhängig von einer externen Stelle sein. Und verantwortlich bleibt ja ohnehin immer die verantwortliche Stelle.
es sollte jederzeit sichergestellt sein, dass ein Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen zur Verfügung steht – insbesondere, um auf Datenschutzvorfälle zeitnah und angemessen reagieren zu können.
Hintergrund ist unter anderem die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls (vgl. Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Eine fundierte Bewertung solcher Vorfälle ohne Einbindung des Datenschutzbeauftragten ist aus meiner Sicht problematisch.
Wochenende? Du kannst doch nicht ins Wochenende gehen! Wenn was passiert…
Ich sehe die Pflicht beim Verantwortlichen (Unternehmen), den betrieblichen Datenschutz ausfallsicher zu organisieren. Sind längere DSB-Ausfallzeiten möglich, sollte es eine “angelernte” Vertretung geben (interne Datenschutzkoordination; Reserveverträge mit externen DSB).
Datenschutzverletzungen sollten nicht allein auf DSB angewiesen sein. Ich würde jedenfalls nicht eigenständig entscheiden, ob gemeldet wird; nur dazu beraten.
Andererseits sollten Leute, die selbständig unterwegs sind und eine bestimmte zeitkritische Leistung schulden sicherstellen, dass sie konkrete Pflichten erfüllen können.
D., der das Glück hat, nicht komplett extern zu sein (Konzern).