in einer App soll eine Einwilligung zu Tracking-Zwecken verpflichtend für die Nutzung dieser integriert werden.
1/ Die NutzerInnen akzeptieren die Nutzungsbedingungen und nehmen die Datenschutzhinweise zu Kenntnis
2/ Die NutzerInnen willigen in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken ein um die App nutzen zu können.
Nach meinem Verständnis könnte diese Art der Einwilligung unter das Kopplungsverbot fallen. Andererseits ist das Thema “payment with data” mittlerweile auch ein valider Ansatz.
Habt ihr ggf. weiterführende Literatur/ Rechtssprechungen oder Einschätzungen zu dem Use-Case?
Verstehe ich nicht so ganz. Wir haben doch vertragsfreiheit und wenn ich Bedingungen für meine App stelle, dann muss man die eben akzeptieren oder die App nicht nutzen.
Eine Kopplung wäre doch nur dann gegeben, wenn es sich um eine ganz spezifische
App mit Alleinstellungsmerkmal handelt, um die man (weswegen auch immer) nicht oder nur schwer herumkommt.
So eine App kenne ich zwar nicht, aber wenn es so weitergeht, dass Leute ohne Smartphone benachteiligt werden (wie teilweise bei Corona), dann kann das vielleicht bald der Fall sein.
Ich lese heraus, dass beide Möglichkeiten valide Optionen darstellen. Diese würden sich also wie folgt gestalten:
1/ Nutzungsbedingungen: Die Nutzungsbedingungen kann ich so gestalten, dass die App nur genutzt werden kann, wenn Tracking aktiviert ist. Gleichzeitig habe ich hier aber Gewährleistungspflichten und ich müsste theoretisch eine kostenpflichtige Variante anbieten.
2/ Einwilligung: Eine verpflichtende Einwilligung zur Nutzung wäre ebenfalls möglich. Voraussetzung ist hier, dass die Anforderungen nach Art. 4 und Art. 7 DSGVO eingehalten werden. Da ähnliche Inhalte auch über eine Webseite aufgerufen werden können, greift das Kopplungsverbot" mMn nicht.