Einsichtsrecht in Personalakten / Art. 15 DSGVO

Beschäftigte haben ja ein Einsichtsrecht in ihre Personalakte. Wenn sich ein Beschäftigter nun aber nicht auf das Personalaktenrecht bezieht, sondern auf das Auskunftsrecht nach Art. 15 und präzisiert, dass er gern Auskunft über und Kopien seiner personenbezogener Daten in der Personalakte hätte, bekäme er doch sozusagen “frei Haus” die selben Informationen sogar in Kopie?
Wie unterscheiden sich die beiden Rechte für den Betroffenen?
Hintergrund meiner Frage: Ein Beschäftigter hat den Personalrat gefragt, wie er denn vorgehen sollte, wenn er einen Blick in seine Personalakte werfen möchte. Welchen Rat bzw. welches Recht sollte denn ein Personalrat dem Beschäftigten empfehlen? Klar, Personalaktenrecht ist immer möglich, aber könnte/sollte man ihm nicht auch Art. 15 empfehlen?

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Zum Einstieg: https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/datenschutzrecht/aufgeschoben-statt-aufgehoben-das-bag-zum-recht-auf-datenkopie-nach-art-15-abs-3-dsgvo/

Also besser direkte Einsicht in die Personalakte, wenn man nicht ewig streiten will

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