Einsatz einer online booking engine

Hallo,

bislang setzen wir ein normales Reisebüro für die Organisation von Geschäftsreisen unserer Mitarbeiter ein. Die Datenübermittlung der personenbezogenen Daten an das Reisebüro wurde daher bislang nicht als Auftragsverarbeitung sondern im Kern andere Tätigkeit eingestuft.

Jetzt bietet uns das Reisebüro an zukünftig eine Online Booking Engine (OBE) zur effizienteren Datenverarbeitung zu nutzen. Sprich die personenbezogenen Daten werden dann in der OBE gespeichert. Die OBE bietet zudem eine App an über die die Reisenden auf ihre Reiseunterlagen, Dokumente zugreifen können. Aufgrund der neue Art und Weise der Datenverarbeitung würde ich das jetzt doch als Auftragsverarbeitung einstufen?

Danke für euer Feedback!

Das war meines Erachtens schon immer eine Datenverarbeitung im Auftrag. Die Organisation von Geschäftsreisen von Mitarbeitern könnte formal auch die Personalabteilung oder sogar der MA selbst durchführen. Die Verarbeitung auf einem externen System (womöglich eine Cloud) fordert auch den Nachweis von TOM’s

Also ich würde das nicht als Auftragsverarbeitung sehen, weil es sich um eine Dienstleistung handelt, bei der nicht die Datenverarbeitung im Vordergrund steht bzw. bei der die Datenverarbeitung nicht zumindest einen wichtigen (Kern-) Bestandteil ausmacht. Also analog zur Adressierung von Briefen und Paketen an die Post. Da mache ich ja auch kein AVV mit der Post.