ich habe folgende Frage: Der Betriebsrat benötigt für seine Tätigkeit eine eigene E-Mail-Adresse zur Kommunikation. Einige Mitglieder des Betriebsrats haben bereits eine geschäftliche E-Mail-Adresse. Nach meinem Verständnis sollten jedoch auch diese Mitarbeiter eine separate Betriebsrats-E-Mail-Adresse erhalten, da sonst die Geschäftsleitung theoretisch den E-Mail-Verkehr einsehen könnte.
Zudem sollte die Betriebsrats-E-Mail-Adresse klar gekennzeichnet sein, beispielsweise in der Form: vorname.nachname.br@firmenname.xx.
Wieso sollte die Geschäftsleitung den E-Mail-Verkehr einsehen können? Die Geschäftsleitung darf doch nicht einfach die Mails der Mitarbeiter lesen!
Und selbst wenn die das illegalerweise tun würden: Warum sollten sie denn dann die Mails mit den Postfächern mit “.br” nicht auch lesen können?
Und bevor die Betriebsratsmitglieder sich jetzt gmail-Adressen holen, was die Sache noch viel schlimmer macht, würde ich ich auf Vertraulichkeit der Mail-Kommunikation setzen. Dann reicht auch eine Adresse für die BR-Mitglieder.
BR-Mails sollten an spezielle Adressen gehen, wie Name-Betriebsrat@, oder Gruppenpostfächer für den ganzen Betriebsrat@ mit bestimmten Mitgliedern.
Damit ist sowohl für die Absender deutlich, dass es eine Betriebsratsangelegenheit ist, als auch beim Empfang für die Betriebsratsmitglieder.
So wird organisatorisch vermieden, dass bei sonstigen Aufgaben dieser Leute BR-Mails an Vertretungen in den anderen Angelegenheiten gehen. (Fehladressierung nicht ausgeschlossen…)
Dass die Leitung sich Zugang auf alle betrieblichen Mails verschaffen könnte, sollte man mit Betriebsvereinbarungen ausschließen. Administrationspersonal müsste die Weisung erhalten, BR-Mails nur unter ganz bestimmten Umständen anzufassen; z. B. Voraussetzungen, Vier-Augen-Einsicht, Protokollierung.
(Auch ohne BV wäre es ein Verstoß gegen diverse Grundsätze. Aber vereinbarungsmäßig + technisch (mindestens in den IT-Köpfen, besser zweiteilige Kennwörter o. ä.) ist sicherer.)
D., der für DSB-Mailkonten, Schwerbehindertenvertretung usw. eine ähnliche Sonderstellung sieht.
Ich empfehle zusätzlich zu dem von Domasla geschriebenen, den Zusatz “Betriebrat” oder “BR” für personifizierte Mailadressen an den Anfang zu setzen, da sonst eine vielleicht vorhandene Autovervollständigung immer die “andere” Adresse nehmen könnte.
JA und Nein.
Der Betriebsrat hat da sicherlich eine Sonderstellung.
Die “Befürchtung” dass die IT und/oder die Geschäftsleitung die BR-Daten lesen kann, ist riesig (zumindest bei 5 von 6 meiner Kunden).
Tipps, wie man den “NICHT-Zugriff” kontrollieren kann?
Tipps, wie man der IT und der Geschäftsleitung genügend “Angst” machen kann, dass sie nicht zugreifen?
Zugriffsprotokollierung aktivieren und dem BR-Vorstand den Zugriff auf die Protokolle geben.
(Zugriff sollte dann in der Geschäftsordnung des BR geregelt werden.)
Das der Leitung mitteilen.
Ist das eine Idee?