Den Kommentar habe ich nicht und weiß daher nicht, was sie schreiben.
Man kann - wenn man z.B. das nachfolgende Urteil VI ZR 135/13 des BGH liest - das als “pro xyz” sehen (der BGH geht in den Text). Es ist nur keine Entscheidung zu dem alten Streitthema, sondern zu einem bestimmten Fall und das im Sinn von “wenn + plus … dann”.
Anders gesagt: in dem Fall kam es nicht darauf an, weil die Voraussetzung für den relativen Fall nicht erfüllt sind.
Und der EuG (nicht der EuGH) macht’s dann gänzlich unklar, siehe die Diskussion hier: https://forum.bfdi.bund.de/t/pseudonymisierung-urteil-eug-26-04-2023/1978
Für den Thread hier ist es von untergeordneter Bedeutung, der hat wohl anderes im Sinn