Ein Melderegister postet Fotos

Hallo zusammen,
ein öffentlich gefördertes Register gegen Diskriminierung und Ausgrenzung postet erkennbare Fotos von Menschen die auf einer homosexuellen Demo waren und framed diese diskriminierend.

ist das nicht ein Mega Verstoß gegen Art 9? Oder fällt das unters Presserecht und es braucht eine Unterlassungsklage?

danke fürs Reindenken

Ich nehme an es geht um www.berliner-register.de und dort den Artikel vom 11.8.23. Das Foto zeigt fast ausschließlich Personen in Rückenansicht, was eine Identifizierung unmöglich machen dürfte. Abgesehen davon sagt die Teilnahme an der Demo nichts über die konkrete sexuelle Orientierung der Teilnehmer*innen aus, da Personen auch aus Solidarität ohne selbst betroffen zu sein teilgenommen haben dürften. Soweit trotzdem Personen auf dem Foto unter den Voraussetzungen von Erwägungsgrund 26 identifizierbar sein sollten empfehle ich einen Hinweis an das Register, damit das Foto entsprechend bearbeitet werden kann.

danke für den Hinweis. Berliner Register stimmt, aber ein anderer Vorfall.
die speichern die Fotos ja auch, und sehen wer daruf abgebildet ist

unmöglich = anonym? Die personen sind für die meisten nicht identifizizierbar aber für manche schon. somit ist der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet da ein personenbezug herstellbar ist bzw. für manche wäre.

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Es handelt sich hier natürlich nicht um ein amtliches “Melderegister”.

Die Veröffentlichung von Beiträgen mit Fotos geschieht in diesem Fall wohl zu journalistisch-redaktionellen Zwecken. Dann gelten die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes, §§ 22 und 23 aufgrund der Öffnungsklausel des Art. 85 Abs. 2 DSGVO. Nach §23 KunstUrhG wird keine Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotos für Versammlungen und Demonstrationen benötigt.

Ich dachte die Frage, ob die DSGVO einen absoluten oder einen relativen Ansatz verfolgt, wäre inzwischen entschieden.

sie sammeln aber Daten, ohne Rechtsgrundlage und stellen unhaltbare Behauptungen auf

https://www.nzz.ch/international/meldestellen-wie-das-berliner-register-schaffen-ein-klima-der-verdaechtigung-ld.17539

sie bekommen öffentliche Fördermittel

nein, entscheiden ist es nicht, denn dieses Regisetr hat eine Sammellaune ohne Rechtsgrundlage.

https://www.nzz.ch/international/meldestellen-wie-das-berliner-register-schaffen-ein-klima-der-verdaechtigung-ld.17539

Die Frage, ob die DSGVO einen absoluten oder einen relativen Ansatz verfolgt, ist vom EuGH längst entschieden worde, so sagt es jedenfalls der mir vorliegende juristische Kommentar.
Das Berliner Register veröffentlicht soweit ich das erkennen kann keine Namen oder sonstige Angaben, die Personen identifizierbar machen, insbesondere werden auch Gesicher auf Fotos verpixelt. Somit liegt keine Sammlung von personenbezogenen Daten vor, die behauptete “Sammellaune ohne Rechtsgrundlage” ist datenschutzrechtlich nicht angreifbar.
Ihre Verlinkung auf einen Artikel einer laut Wikipedia “rechtskonservativen” Zeitung sowie die Behauptung, das Berliner Register stelle “unhaltbare Behauptungen” auf erweckt bei mir den Verdacht, dass Ihre Intentionen nicht im datenschutzrechtlichen Bereich liegen.

“ob die DSGVO einen absoluten oder einen relativen Ansatz verfolgt, ist vom EuGH längst entschieden …”

Welcher DSGVO-Kommentar soll das sein und auf welche Urteile bezieht er sich dabei?

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mir geht es darum, dass eine Gruppe selbsternannter Nazijäger Daten von jungen Lesben sammelt und diesen Daten nutzt um zu behaupten die Lesben seien transfeindlich und rechts. Dann machen Sie Fotos von komplett nichstsagenden Aufklebern die keinerlei Rückschluß auf die Urheber zulassen und behaupten auch hier wieder ,die hätte die Gruppe schon das dritte Mal verklebt.

Meine Frage war, ob da nicht ein krasser Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt oder ob es rein ums Presserecht geht. Schließt die Falschbehauptung über Gruppen die einzelnen Mitglieder nicht ein?

Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann, 2.Auflage, Art. 4 RN 35 ff; EuGH Breyer gegen BRD

Was hindert Sie daran, den Vorgang der Berliner Datenschutzbeauftragten vorzulegen?

dass ich ungerne denunzieren und melde, komme mir dann vor wie in der DDR, auch wenn die eifrigen Registermelder sich genau so verhalten. Ein Aufkleber wird zum Terrorakt …?

das ist wie: der werktätige Müller hat alle meine Entchen gesungen

Den Kommentar habe ich nicht und weiß daher nicht, was sie schreiben.

Man kann - wenn man z.B. das nachfolgende Urteil VI ZR 135/13 des BGH liest - das als “pro xyz” sehen (der BGH geht in den Text). Es ist nur keine Entscheidung zu dem alten Streitthema, sondern zu einem bestimmten Fall und das im Sinn von “wenn + plus … dann”.

Anders gesagt: in dem Fall kam es nicht darauf an, weil die Voraussetzung für den relativen Fall nicht erfüllt sind.

Und der EuG (nicht der EuGH) macht’s dann gänzlich unklar, siehe die Diskussion hier: https://forum.bfdi.bund.de/t/pseudonymisierung-urteil-eug-26-04-2023/1978

Für den Thread hier ist es von untergeordneter Bedeutung, der hat wohl anderes im Sinn

Egal, ob DSGVO oder Presse- oder Urheberrecht. Es bräuchte eine Unterlassungsklage und eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Veröffentlichungen sind - so wie sie geschilderte werden - offenbar ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frauen.

was stimmt an meiner Aussage nicht?
“Für manche schon” - d.h. auch bzw. nur für diejenigen, welche die von dir beschriebene Software einsetzen.
Ein grund mehr dass, wie von mir erwähnt, der Anwendungsbereich der DSGVO gegeben ist.

Hast du 'ne Ahnung. :yum:

  1. Das hat nicht erst die DDR erfunden. Da war im 3. Reich die Gestapo schon “besser”. Sowohl was die Ermittlungsmethoden, als auch, was die Brutalität betrifft.

  2. Wär’s wirklich so schlimm gewesen, hätte ich mehr Zeit im Stasi-Knast verbracht als draußen. Habe nämlich aus meiner kritischen Einstellung auch nie einen Hehl gemacht.

Weder noch, sag’ ich mal “aus dem Bauch 'raus”. Das fällt wohl eher unter “üble Nachrede”, “Verleumdung” (§§ 186,187 StGB) oder “Volksverhetzung” (§ 130 StGB).

DDR Vergleiche sind nicht Antisemitisch, deswegen verwende ich sie

Unterlassungserklärung wurde unterschrieben, die Falschaussagen hat das Register gelöscht.
Ganz nach dem Wirtschaftsminister: Wir sind von Wirklichkeit umzingelt