DSGVO Recht auf Vergessen werden - Veröffentlichung ehem. Mitarbeitername auf HP Forschungsveranstaltungen

Hallo liebe Datenschutzexpert*innen,

Vor etwas über zehn Jahren war ich Angestellte in einer Forschungseinrichtung. Für Fachtagungen wurden durch den damaligen Arbeitgeber und die Veranstalter die Name der Teilnehmer sowie auch PowerPoint-Präsentationen mit den Namen der beteiligten Projektmitarbeiter veröffentlicht. Nach nun über zehn Jahren kann durch Suche meines Vor- und Zunamens in einer einschlägigen Suchmaschine meine Mitarbeit in dem Projekt und darüber auch mein ehemaliger Arbeitgeber sowie auch die ehem. Kolleg*innen und der Vorgesetzt herausgefunden werden.

Dieser Umstand ist mir nicht angenehm. Ich wurde damals nicht gefragt ob ich mit der Veröffentlichung meines Namens in dieser Form einverstanden bin.

Zudem hatte der damalige Arbeitgeber auf einer PowerPoint-Präsentation zur Veröffentlichung auf der eigenen Homepage die Eingruppierungen in die Entgelte veröffentlich ohne zuvor die betreffenden Mitarbeiter zu befragen, wogegen ich mich jedoch erfolgreich wehren konnte und auch eine Anonymisierung für die Veröffentlichung vorgenommen wurde. Da die Forschungsgruppe wiederum personenbezogene Daten aus Erhebungen für Auswertungen anonymisieren musste, wäre dies zudem untragbar gewesen.

Ich habe bereits vor einiger Zeit einen Löschantrag an den Suchmaschinenebetreiber gestellt, der jedoch mit der Begründen der Überwiegung eines öffentlichen Interesses an der Arbeit einer Behörde abgelehnt wurde.

Aus meiner Sicht wäre es verhältnismäßig gewesen, wenn die Suche meines Namens nicht mehr zu diesen Eintrag führt, jedoch die Suche nach dem Projekt oder den Fachinhalten über die Suchmaschine aufgefunden werden können. Ich war eine nichtwiss. Mitarbeiterin im Projekt ohne eine tragende öffentliche Rolle.

Ich möchte es nun erneut mit einem Löschauftrag bei dem Suchmaschinenbetreiber versuchen, da ich nicht möchte das Suchanfragen meines Namens über die Suchmaschine Aufschluss über meinen ehem. Arbeitgeber oder sogar die Namen ehem. Kollegen geben.

Ich wäre sehr dankbar über eine hilfreiche Einschätzung der Rechtslage.

Vielen Dank und viele Grüße
Didat

Also es geht um eine Behörde, die eine Powerpoint-Präsentation aus einem ehemaligen Projekt auf der Webseite hat, wo auch Ihr Name genannt wird.

Aber warum denn den Löschantrag an den Suchmaschinenebetreiber? Der verlinkt das doch nur. Ich würde einen Löschantrag an denjenigen senden, bei dem die Daten auch liegen - also die betroffene Behörde.

Ansonsten ist die Frage, warum nur die Namensnennung in einem Projekt so schlimm ist. Wenn es sich um eine Behörde handelt, wird es ja kaum etwas “schlüpfriges” sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich solche Themen mit der Zeit selbst erledigen, weil Daten irgendwann verschwinden.

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Eine andere Erfahrung hat gezeigt, dass Sachen nie verschwinden.

Dass es zwar große Bemühungen gibt, viel zu veröffentlichen, aber dann sich selbst zu überlassen. Für die Folgen ist niemand zuständig. Niemand kümmert sich mehr um die Pflege, nimmt veraltete Beiträge zurück oder stellt sie in den Zusammenhang zur weiteren Entwicklung.

Ansonsten: Löschantrag an den Verantwortlichen. Der soll argumentieren, wofür die Daten noch veröffentlicht werden müssen und dass das vorrangig wäre.

D., der manchmal ans Löschen erinnert, wenn unter “Aktuelles” der letzte Beitrag von 2019 war.

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