Datenweitergabe an Kassenärztliche Vereiningung

Guten Morgen,

ich habe eine Frage bzgl. einer Datenweitergabe zum Zweck der Verteidigung, allerdings nicht vor Gericht.

Es handelt sich um eine Arztpraxis, in der ein Neupatient eine Frage zu einem Behandlungswunsch per Mail gestellt hat. Die Antwort der Praxis hat dem Anfragenden offensichtlich nicht gefallen. Er hat sich sofort bei der Kassenärztlichen Vereinigung beschwert. Diese bittet nun zur Klärung die Arztpraxis um den Mailverkehr. In diesem Mailverkehr sind aufgrund der Behandlungsanfrage Gesundheitsdaten enthalten. Diese Mails würden jedoch die Praxis entlasten. Dürfen diese Mails zum Zweck der Klärung, was ein berechtigtes Interesse der Praxis ist, weitergegeben werden? Wie kann dies bewertet werden?

Warum fragt man nicht einfach den Patienten nach den Mails? Schließlich ist es er, der sich beschwert hat. Die Arztpraxis kann dann ja dazu Stellung nehmen.

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Wenn die Daten zur Klärung der Beschwerde weiterhelfen, ja.

Ich habe mir gerade mal so ein Beschwerdeformular angesehen, da ist sogar die Entbindung von der Schweigepflicht enthalten.

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Dann sollte bei der Anfrage die Enbindung für die Arztpraxis mitgeschickt werden. (Falls sie in die passende Richtung formuliert war.)

D., der @bdsb s Anfrage bei Patienten auch für praktischer hält. Die haben sich selbst gegenüber ja keine Schweigepflicht zu beachten. Und der Mailverkehr wird keine besonderen Datenkategorien anderer Personen.

Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter.

DANKE FÜR DEN BEITRAG - der hat mich nämlich auf die IDEE gebracht bei der KRANKENKASSE nachzuforschen ob die “irre” Diagnose meines VORGÄNGER DR´S ich leide an ICD-Code F22.8: Sonstige anhaltende wahnhafte Störungen und das auf die Überweisung geschrieben hat- weil ich eigentlich nur nach einer ÜW für einen PSYCHIATER gefragt hatte- und 1 Jahr später mein Antrag auf REHA. von der Stelle in Berlin ( Name vergessen) abgelehnt wurde - weil ich angeblich nicht mehr voll arbeitsfähig sei und an einer “dauerhaften Störung” leiden würde - ( ich bin nicht paranoid - zur Info) aber in DEUTSCHLAND heißt es ja auch : Wird der Bürger unbequem gilt er gleich als rechtsextrem