Hallo,
ich habe nochmal eine Spezialfrage (vielleicht werden es auch mehrere) zu Datenschutz im Rahmen von Asset Deals.
Wie genau definiert sich die datenschutzrechtliche Einheit?
Wenn ein Großteil eines Unternehmens verkauft wird (Asset Deal) und sich damit zwar der Investor / Eigentümer ändert, aber die Handelsregisternummer bestehen bleibt, handelt es sich dann schon um eine neue rechtliche Einheit? Eigentlich nicht, richtig ?
Wenn sich nach einiger Zeit dann noch der Name des veräußerten Unternehmensteil ändert, die Handelsregisternummer aber immer noch bestehen bleibt, was wäre nun zu beachten? Natürlich müssen Geschäftspartner informiert werden (a la “Raider heißt jetzt Twix”). Müssen neue Einwilligungen eingeholt werden? Müssen datenschutzrechtliche Verträge neu eingeholt werden oder oder reicht die Information über die Namensänderung aus ?
Würde nun ein “Rest-Teil” des Unternehmens, der nicht mit veräußert wurde, aus dieser rechtlichen Einheit herausgelöst werden - in eine andere bestehende, aber rechtlich unabhängige Einheit, was würde das bedeuten? Systeme und Daten sind dann faktisch noch nicht vollständig getrennt. Was wäre für die Trennungsphase / Übergangsphase zu beachten? Müssen zwischen diesen beiden Einheiten spezielle Verträge zum Datentransfer geschlossen werden oder reicht der allgemeine Übergangsvertrag dazu aus, dass der in der Trennungsphase notwendigen Datentransfer noch rechtlich abgedeckt wird.
Vielleicht hat auch jemand von Euch Erfahrungen mit so etwas und kann einige Tipps geben.
Ich bedanke mich schonmal im voraus.
Tara