Datenschutzerklärung nur mit JavaScript abrufbar

Gibt es eigentlich irgendwelche Aussagen dazu, ob eine Datenschutzerklärung im Internet auch ohne JavaScript abrufbar sein muss, um noch unter die Anforderung “leicht zugängliche Form” zu fallen? Oder kann man heute vom Anwender verlangen, dass er einen Browser mit JavaScript nutzt?

(Hatte das schon mal jemand behandelt? Wenn nicht, improvisiere ich jetzt.)

Ich bin dafür, der Information keine Barrieren in den Weg zu legen. Also sie auch ohne aktiviertem Scripting anzuzeigen. Sie müssen immer verfügbar sein; nicht nur mit bestimmten Browser-Konfigurationen. Ebenso dürften Einwilligungsbanner keine Pflichtinformationen verdecken.

Eigentich… kommt’s drauf an.

Wenn beim Aufruf der Datenschutzinformation (ohne Scripting) schon Daten verarbeitet werden, hätte die Information anzeigbar zu sein. (Weil: Bei der Datenerhebung.)

Falls aber noch nichts passiert, müsste keine Information gezeigt werden, weil die Informationspflicht noch nicht besteht.

D., der maximal das Zugeständnis macht, den Link ganz unten auf der Seite zu suchen. Der auch nicht mit Wischiwaschi wie “…nehmen sehr ernst” von den Fakten abgelenkt werden möchte.

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Nur mit Javascript halt ich aus den von Domasla genannten Gründen für schwierig und würd bei mir auch auf Unverständnis stoßen. Würd mich auch Fragen warum es nötig ist, dass die nur mit Javascript sehbar ist.

Verarbeiten tut man ja allein schon die IP und Browserdaten bei Aufruf, entsprechend muss die definitiv vorliegen.