Datenschutzerklärung als QR-Code

Hallo,
nur eine kurze Frage: Reicht es aus, die Patientendatenschutzerklärung nur als QR-Code im Wartezimmer anzubieten? Ist das nicht für vielleicht einige ältere Menschen eine zusätzliche Hürde, um an die Datenschutzerklärung zu kommen?
Vielen lieben Dank schon mal
Tara

Moin Tara,

ja wie von dir erkannt kann das bei älteren Leuten, sowie denen die das Handy nicht dabeihaben/es ausgeladen ist problematisch werden (Ich z. B. war die letzte Woche Handylos weil es mir kaputt gegangen ist).

Sicherer und besser wäre es, diese zusätzlich in Papier vor Ort auszulegen/aufzuhängen oder wenn dies nicht gewünscht/möglich ist ansonsten darunter/dazu noch etwas zu schreiben wie “Für einen Ausdruck/eine Kopie wenden Sie sich gerne an unseren Empfang”

Hallo tara,
die Information gemäß Art. 13, 14 DSGVO muß nach Art.12 Abs. 1 S. DSGVO in “leicht zugänglicher Form” erfolgen. Das ist nicht gegeben, wenn die Info nur über einen QR-Code zu erreichen ist und für die Sichtung zusätzliche Geräte, Software etc. benötigt werden.
Ein QR-Code kannn allenfalls eine Zugangsmöglichkeit zu Informationen aufzeigen (wie z. B. bei der vorgelagerten Information zur Videoüberwachung, https://www.lfd.niedersachsen.de/download/123756/Beispiel_fuer_ein_vorgelagertes_Hinweisschild.pdf).
Daher sollte der Inhalt, der über den QR-Code zu ereichen wäre, auch in gedruckter Form zur Verfügung stehen und entsprechend auf die Erreichbarkeit hingewiesen werden.

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Vielen Dank für die schnell Antwort, Alex. :blush:
Tara

… und Dir auch Danke, Collonium :slight_smile:

Wenn es denn dann ausgedruckt in Schriftgrad 4 oder auf Kniehöhe hängt (wie oft zu sehen an Ladentüren bzgl. Videoüberwachung) hilft das den älteren Menschen auch nicht gerade.
Bei einem Arzt habe ich neulich am Tresen einen Zettel hingeschoben bekommen, wo ich noch wegen dem Datenschutz unterschreiben müsste. Aufgrund der Schlange hinter mir, brauchte es Mut, den erstmal durchzulesen und sogar eine Kopie zu fordern. Den medizinischen Fragebogen hatte man mir übrigens vorher per Mail zum Ausfüllen gesendet.

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Das geht ja noch, ich sollte den Empfang der Datenschutzerklärung als Neupatient unterschreiben, fragte dann wo die ist, als wir sie gemeinsam gefunden hatten, war es die Datenschutzerklärung der Website… :rofl: :rofl: