Ich habe heute eine E-Mail mit folgenden Inhalt erhalten: “(…) Da ich selbst wissenschaftliche Umfragen durchführe, interessiert es mich sehr, wie Sie die ethische Genehmigung und die DSGVO-Genehmigung erhalten haben, mir eine E-Mail zu senden, da Sie mich nicht kennen und ich Ihnen keine Einwilligung zum Versand einer E-Mail erteilt habe. Mein Professor hat mir gesagt, dass es mir nicht gestattet ist, Personen zu kontaktieren, die ich nicht bereits kenne. Zumindest sollte in der ersten E-Mail allgemein gefragt werden, ob jemand Informationen zu einer wissenschaftlichen Studie erhalten möchte. (…)” Was sagt das über die Tätigkeit von Datenschutzbeauftragten an deutschen Hochschulen aus?
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Dass es den Leuten den Leuten zu wenig verständlich erklärt wird?
D., bei dem sie oft auch nur verstehen was sie verstehen wollen bzw. was ihre Erwartungen bestätigt.
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