Datenschutz in EU Randlage / Überseegebieten

Hallo zusammen

ich würde gerne bei einer Frage auf meinem Tisch mal eure Meinung / Rückversicherung einholen.

Es geht um Regionen (Orte) die zur euopäischen Randlage bzw. zu Überseegebieten gehören. Sind diese als der Teil der EU / EWR anzusehen? Also gilt in diesen die DSGVO?

Nach meiner bisherigen Recherche und Einschätzung würde ich sagen “JA in diesen Gebeiten gilt die DSGVO”.

Meine Hauptquelle für diese Einschätzung ist Art 3 Abs 3 DSGVO (auch wenn der EW dann von Botschaften etc spricht) und der folgende Link: https://ec.europa.eu/regional_policy/de/policy/themes/outermost-regions/

Teilt ihr meine Meinung und ich kann mich bei Verträgen etc auf normale AVVs berufen ohne in Probleme mit Art 44FF zu kommen?

Danke für eure Rückmeldung

Aus Deinem Link zur Europ. Kommision folgt doch, dass Abs. 1 anzuwenden ist: “Zur Europäischen Union gehören …”. ?

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Absolut, aber hätte ja sein können, dass es da noch irgendwelche Sonderregeln gibt etc. Aber das ist dann wohl nicht der Fall.

Danke

Ich habe ein vergleichbares Problem. Gelten Konsulate in Deutschland von außereuropäischen Staaten als Inland oder Ausland? Konkret z.B. E-Mail an türkisches Konsulat in Deutschland?

Bei Botschaften und Konsulaten, würde ich sagen dass auf diesem Geläde das Recht des entsprechenden Landes gilt.

Also Grundlage wäre Art 3 Abs 3 DSGVO in Verbdindung mit EW 25.

Das dies auch auf meinen Fall anwendbar ist hatte ich oben ja fälschlicherweise vermutet, aber der EW spricht ja von diplomatischen Vertretungen.

Die Antwort auf die ursprüngliche Frage ist leider “kommt drauf an”. Ein Beispiel, was mir sofort einfällt, ist Färöer. Die einfache Antwort, warum die DSGVO dort nicht gilt, ist die, dass die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO erlassen hat, was unnötig wäre, würde auf Färöer die DSGVO gelten.

Die lange Antwort ist: Der räumliche Geltungsbereich der EU-Verträge wird gem. Art. 52 Abs. 2 EUV in Art. 355 AEUV bestimmt. Nach dem Brexit sind viele Ausnahme weggefallen. Relevant sind noch Gebiete von Dänemark, der Niederlande und Frankreich, die innerstaatlich autonom und zwar Teil des Mitgliedstaats, aber nicht der EU selbst sind. Neben Färöer, das zu Dänemark gehört, dürfte das auch für Grönland gelten. Frankreichs Überseegebiete haben einen unterschiedlichen Status: soweit die Überseedepartsments etc. sind (wie Französisch-Guyana und Réunion), sind die auch Teil der EU. Etwas anderes gilt zB für Französisch-Polynesien, also u.a. Tahiti. Bei der Niederlande blicke ich aber nicht ganz durch. Aruba, Bonaire und Curaçao dürften ebenfalls nicht zur EU gehören. Sicher bin ich mir aber nicht.

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