ich würde gerne bei einer Frage auf meinem Tisch mal eure Meinung / Rückversicherung einholen.
Es geht um Regionen (Orte) die zur euopäischen Randlage bzw. zu Überseegebieten gehören. Sind diese als der Teil der EU / EWR anzusehen? Also gilt in diesen die DSGVO?
Nach meiner bisherigen Recherche und Einschätzung würde ich sagen “JA in diesen Gebeiten gilt die DSGVO”.
Ich habe ein vergleichbares Problem. Gelten Konsulate in Deutschland von außereuropäischen Staaten als Inland oder Ausland? Konkret z.B. E-Mail an türkisches Konsulat in Deutschland?
Die Antwort auf die ursprüngliche Frage ist leider “kommt drauf an”. Ein Beispiel, was mir sofort einfällt, ist Färöer. Die einfache Antwort, warum die DSGVO dort nicht gilt, ist die, dass die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO erlassen hat, was unnötig wäre, würde auf Färöer die DSGVO gelten.
Die lange Antwort ist: Der räumliche Geltungsbereich der EU-Verträge wird gem. Art. 52 Abs. 2 EUV in Art. 355 AEUV bestimmt. Nach dem Brexit sind viele Ausnahme weggefallen. Relevant sind noch Gebiete von Dänemark, der Niederlande und Frankreich, die innerstaatlich autonom und zwar Teil des Mitgliedstaats, aber nicht der EU selbst sind. Neben Färöer, das zu Dänemark gehört, dürfte das auch für Grönland gelten. Frankreichs Überseegebiete haben einen unterschiedlichen Status: soweit die Überseedepartsments etc. sind (wie Französisch-Guyana und Réunion), sind die auch Teil der EU. Etwas anderes gilt zB für Französisch-Polynesien, also u.a. Tahiti. Bei der Niederlande blicke ich aber nicht ganz durch. Aruba, Bonaire und Curaçao dürften ebenfalls nicht zur EU gehören. Sicher bin ich mir aber nicht.