Datenschutz im Sozialwesen bei Ausweiskopien

Hallo zusammen,

wenn vom Sozialamt eine Ausweiskopie (in diesem Falle per Post) verlangt wird und man bei dieser lediglich den Namen, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Ablaufdatum, Ausstellungsort und Unterschrift freilässt, kann dann das Sozialamt darauf bestehen, auch das Passbild freizulassen? Das behagt mir nicht, sei es auch nur, wenn auf dem Postweg etwas schiefgeht (bspw. im schlimmsten Fall mit anschliessendem Identitätsdiebstahl). Davon abgesehen, welchen Zweck hätte das Foto - mangels einer Vergleichsmöglichkeit?
Weder hatte das Sozialamt auf die Möglichkeit, bestimmte Felder schwärzen zu dürfen, hingewiesen, noch habe ich auf Datenschutz-Seiten genaue Hinweise bzgl. des Passbildes finden können.
Wer kann Auskunft geben, sodass ich auf der sicheren Seite bin und man Leistungen nicht aufgrund fehlender Mitwirkung verweigern kann?

Auch bei vom Sozialamt angeforderten Steuerbescheiden (besteht dieses Recht überhaupt?) stellt sich die Frage, ob die Steuer-Nr. erkennbar bleiben muss bzw. ob und was man dort schwärzen sollte/ darf.

Es gibt eine “Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch”, in der die zu erhebenden Daten genannt werden. Ein Passbild ist nicht darunter.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb2_51bdatv/BJNR115000010.html

Im Urteil des LSG Berlin-Brandenburg Az: L 26 AS 2621/17 vom 30.04.2019 geht es zwar um das Löschen von Passbildern / Personalausweiskopien in elektronischen Akten, aber Randnummer 38-40 erläutern, warum die Speicherung einer Kopie überhaupt nicht erforderlich ist. Darauf kann man hinweisen.
https://openjur.de/u/2251931.html

Zur Frage des Steuerbescheids ist dieser Artikel hilfreich:
https://www.dr-datenschutz.de/jobcenter-kontoabfrage-von-hartz-iv-empfaengern-und-der-datenschutz/

2 „Gefällt mir“

Vielen Dank anzolino für die Quellenangaben. Obwohl ich die Frage nicht gestellt habe, sind sie auch für mich hilfreich.