Datenschutz bei Privatinsolvenz

Ich hab es irgendwo mal aufgeschnappt, aber hier bei Veröffentlichung bei Privatinsolvenz hab ich es nochmal bestätigt bekommen: Wenn eine Privatinsolvenz bekannt gemacht wird, dann werden sämtliche persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) ebenfalls veröffentlicht und im Internet für alle sichtbar gemacht. Wieso gibt es da nicht schon längst eine andere Alternative? Das Veröffentlichen kommt doch fast einer zusätzlichen Bloßstellung gleich…

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Mal abgesehen von der Bloßstellung, sehe ich eigentlich nicht unbedingt, dass § 9 InsO zur Begründung ausreicht, zumal in der Normenhierarchie ganz oben die DSGVO steht. Unter ihr stehen unionsrechtliche und mitgliedsstaatliche Gesetze und Rechtsordnungen. Ich habe jetzt auch nicht wirklich eine Öffnungsklausel entdeckt. Ein „Insolvenzprivileg“ kennt das Datenschutzrecht eigentlich nicht.

Es ist aber so, dass zum Schutz der Schuldner der Zugriff durch Suchmaschinen auf das Portal ausgeschlossen ist , sodass eine Insolvenzbekanntmachung der Insolvenzgerichte über das amtliche Portal nicht bei einer einfachen Google-Suche nach dem Namen einer bestimmten Person angezeigt wird.

Bei Privatinsolvenzen überwiegen die Interessen der betroffenen Personen aber dann, wenn die Veröffentlichung über die Veröffentlichung im öffentlichen Insolvenzportal hinausgeht, also Dritte sich dieser Daten bedienen, veröffentlichen und über den gesetzlichen Zeitraum weiter öffentlich zugänglich machen.

Hier auch mal was zum Lesen.

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