Datenschutz bei Corona Impfnachweis

Darf ich eine geschlossene Veranstaltung mit Voranmeldung nur für geimpfte oder genesene ausschreiben.
Und darf ich beim Einlass mit der Covi Check App den Impfstatus verpflichtend überprüfen.
Daraus folgend einen Teilnehmer, der das nicht nachweisen kann, den Einlass verwehren.

Kurze Antwort Ja.

Habe dazu erst einen Artikel gelesen, nach einem Urteil: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-berlin-brandenburg-teilnahme-an-betrieblichem-klinik-sommerfest-nur-mit-2g-und-negativem-test

Zudem besteht eine Sorgfalstpflicht auf das Wohl und die Sicherheit der Gäste zu achten und damit Hausrecht, solange die Vertraulichkeit der Daten gesichert ist.

Vielleicht sollte man aus dem Link betonen “Die Klinik handle nicht hoheitlich”

Ich würde eher den vom LAG genannten §20a IfSG betonen und nach der Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fragen, da der Hinweis auf eine geschlossene Veranstaltung einer entsprechenden Einrichtung fehlt. Und ich würde in die Corona-Schutzverordnung des Landes schauen, ob und in welchen Bereichen derartige Maßnahmen vorgesehen sind. Meine Antwort wäre: Kommt drauf an.

Nebeneffekt: es dürfen nur Leute mit einem Smartphone rein …

Ein Smartphone ist nicht unbedingt erforderlich. In (manchen) Apotheken gibt es die Möglichkeit, sich eine kleine Karte drucken zu lassen, die den QR-Code darstellt, so dass der Status auch auf diese Weise geprüft werden kann.

Es ist schlimm, dass im Jahre 2022 sowas überhaupt ernsthaft diskutiert wird. Der Impfstatus ist ein sensibles Gesundheitsdatum, das andere Menschen soviel angeht wie der Menstruationszyklus. Es wäre überhaupt nur zu begründen, wenn der Impfstoff einen Fremdschutz verspricht. Kein Hersteller von Impfstoffen tut das. Einfach mal in die Fachinformation zum Beispiel von Comirnaty schauen.

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Vielen Dank für die informativen Beiträge