Bei der Abholung von Paketen im Hermes-Paketshop wird neben der Ausweiskontrolle und digitalen Unterschrift auch die Ausweisnummer (!) abgefragt und eingegeben. Damit hat Hermes die postalische- und mail-Adresse, die digitale Unterschrift und die Ausweisnummer. Mir ist sehr unwohl dabei. Ist das datenschutzrechtlich in Ordnung?
Hallo @Michala!
Ich kann schon verstehen, dass Dir bei der Sammlung der Daten unwohl ist, denn in der Kombination wäre damit sicherlich ein Identitätsdiebstahl möglich. Soweit ich es allerdings sehe, wird die Erfassung der Daten durch das Postgesetz legitimiert, um dem Dienstleister - hier Hermes - den Beweis der ordnungsgemäßen Zustellung zu ermöglichen.
Ich habe hierzu auch einen Artikel beim BfDI gefunden:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Post/SpeicherungvonAusweisdaten.html
Meines Erachtens könnte man sich allerdings darüber streiten, ob tatsächlich immer ein besonderes Beweissicherungsinteresse vorliegt. Bei Paketen mit hochwertigem Inhalt sicherlich, aber ist diese umfangreiche Datensammlung wirklich immer erforderlich???
Zumal Hermes nach eigenen Angaben in ihren Datenschutzhinweisen Ausweisdaten nur bei der Zustellung an den Originalempfänger und bei der Abholung im Paketshop speichert. Bei einer Ersatzzustellung - z.B. an einen Nachbarn - reicht die Unterschrift. Gerade hier ist die Möglichkeit einer Unterschlagung der Sendung am Größten.