Corona Tests in Grundschulen: Rückstellproben und Registrierung in Laboren

Guten Tag,

die Kinder in der Grundschule müssen aktuell 2 Lolli-Pooltests in der Woche durchführen.
Gibt es ein posives Ergebnis, müssen alle Kinder eigene Tests machen.

Nach den Weihnachtsferien sollen zusätzlich 2 weitere Tests je Woche durchgeführt werden. Diese werden jedoch nicht im Pool ausgewertet sondern personalisiert an das Labor geschickt (oder die Labore).

Es wird dann also im Vergleich zu der bisherigen Vorgehensweise Speichel/DNA-Proben je Kind geben und zwar regelmäßig 2x die Woche!

Ausgewertet werden sie angeblich nur, wenn der Pooltest positiv war. Wenn der Pooltest negativ war, werden die Tests angeblich vernichtet. Mal heisst es “direkt nach dem negativen Pooltest”, mal heisst es “nach 14 Tagen”. Was wirklich getan wird und was in den Verträgen steht, was mit den DNA Proben ihrer Kinder passiert, hat die Eltern ja nicht zu interessieren.

Zu dem Zweck der Datenverarbeitung registrieren die Schulen (!) die Eltern und Kinder mit Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht) sowie den der Schule für einfachere schulische Kommunikation naiv zur Vergügung gestellten Kontaktdaten (eMail, Handy).

Beides geschrieht ohne die Eltern um Erlaubnis zu fragen.

Dies kann doch datenschutzrechtlich nicht in Ordnung sein?

Vielleicht kann jemand was dazu sagen, wir sind einfach nur sprachlos wie hier vorgegangen wird, während der Datenschutz uns Bürgern häufig Steine in den Weg legt.

Guten Abend,

ich kenne im Zusammenhang mit Grundschulen die Gesetze und Verordnungen nicht. Aber grundlegend gilt Folgendes:
Daten dürfen nur verarbeitet und weitergegeben werden, wenn dafür eine Einwilligung und eine Erklärung darüber vorliegt, welche Daten zu welchem Zweck an wen übermittelt werden.
Wenn in dem oben genannten Fall Personalien, Kontaktdaten etc. durch die Schule verarbeitet und weitergeleitet werden, müsste dafür eine Einwilligungserklärung der Eltern für deren Daten selbst, vor allem aber auch für die Daten der Kinder eingeholt werden. Zudem wäre ein Schriftstück/Vertrag nötig in welchem genau geregelt wird, wann besagte Tests nun genau vernichtet werden.
Kurzum: nein, das ist datenschutzrechtlich nicht in Ordnung!
Widerum befindet man sich als Eltern hier wieder in der aktuell leider gängigen Zwickmühle:
Verweigert man diese Praxis, darf das Kind nicht in die Schule und man muss zusehen, wie man Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommt. Ich habe teilweise den Eindruck, dass genau darauf gebaut und gehofft wird, dass sich keiner querstellt um den Arbeitsalltag irgendwie am Laufen zu halten.

Die Aufsichtsbehörde von Sachsen-Anhalt sieht keine grundsätzliche Erforderlichkeit für eine Einwilligung in die Datenverarbeitung, da “die Verarbeitung der mit der Testung zusammenhängenden Daten auf gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Basis erfolgt”. In Sachsen-Anhalt besteht diese Basis aus §84a Abs.2 S.1 SchulG LSA i.V.m. Art.6 Abs.1 lit.e DSGVO und der durch §14 Abs.8 der 14.SARS-CoV-2-EindV vorgegebenen Verarbeitung; die Ausnahme in Art.9 Abs.2 lit.i DSGVO sei zutreffend.
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/Hinweise/Corona-Tests_an_Schulen.pdf

Eine solche rechtliche Grundlage muss für alle Länder (Corona-Verordnung) und Schulen (Schulgesetz) existieren, denn die öffentlichen Stellen können Gesundheitsdaten nicht mal eben so verarbeiten. Doch auch bei diesen Rechtsgrundlagen sehe ich eine Informationspflicht. Die Eltern müssen über Umfang der Daten, Zweck, Dauer der Speicherung und auch die Rechtsgrundlage informiert werden.

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Bin ich absolut mit konform. Allerdings scheint es bei der Informationspflicht schon mal zu hapern. In diesem Zusammenhang auch Hinweis auf “Erwägungsgrund 58 Grundsatz der Transparenz”

Hallo,
ich bin ebenfalls entsetzt über das Vorgehen. Von unserer Schule in NRW sind wir im Nachhinein über die Datenweitergabe an ein Labor informiert worden. Z
Ich habe den folgenden Brief an die Schulleitung geschickt (hier anonymisiert):

Sehr geehrte(r) (NameSchulleitung),
Hiermit widerspreche ich der bisherigen und zukünftigen Übermittlung aller meiner Stammdaten oder der Daten meiner Familie ausser meiner Telefonnummer und meiner Emailadresse und Vornamen meiner Kinder an private Institutionen. Ggf. vorher erteilte Einverständniserklärungen widerrufe ich hiermit.

im Elternbrief vom 9.12.2021 sind wir über die eine Datenweitergabe in Form einer “einmaligen Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilknehmenden SuS mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren” informiert worden. Der dabei übertragene Datensatz war m.E. unnötig groß und hätte unserer erneuten Einwilligung bedurft.

Das scheinbar so durch die Landesregierung beschlossene Verfahren https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-konsequentes-testen-wirkt-als-barriere-gegen-die-pandemie-und hat mich entsetzt.

Offenbar hat sich aber niemand über die Auswirkungen und Rechtmäßigkeit bzw. Befindlichkeiten der Bürger Gedanken gemacht. Daher möchte ich mich gerne beim Landesdatenschutzbeauftragten beschweren. Lassen Sie mich bitte wissen falls Sie denken, dass eine Beschwerde an eine andere Stelle gerichtet werden müsste.

Ich möchte nicht, dass Dritte - in diesem Fall private Labore - von mir (oder meinen ggf. Mitbürgern zu verwalten haben), die sogar in 99% aller Fälle hoffentlich nie zum Einsatz kommen. Dabei bin ich durchaus für kurze Dienstwege und das Verfahren der Direktinformierung durch Labore, verstehe aber nicht, warum das Labor z.B. ein Geburtsdatum oder eine Adresse oder den Vornamen meiner Kinder oder meinen Namen benötigt um mich von einem positiven Coronatest zu informieren.

Ich bin der Meinung, es reicht völlig aus, nach dem Prinzip der Datensparsamkeit auf eine Rückstellprobe eine Schulklasse (PLZ, Stadt, Klassennummer) und meine Telefonnummer zu schreiben um im Positiv-Fall eine eindeutige Meldung an einen Elternteil durchzuführen (Im Fall von Zwillingen in einer Klasse sind ohnehin sicherlich beide in Quarantäne zu nehmen).

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
(Mein Name)