Corona Impfstatus von Beschäftigten

Hallo,

im Zusammenhang mit der Entsendung von Monteuren, Inbetriebnehmer u. Ä. stellt sich für mich die Frage inwieweit die Einsatzleitung den Impfstatus der Betroffenen abfragen und verwalten darf.
Die Verantwortliche stelle ist “Nicht Öffentlich”.

Der Impfstatus hat Auswirkungen bei den Quarantänebestimmungen im Zielland als auch bei der Rückreise nach Deutschland.

Hat jemand mit einer solchen Situation Erfahrung. Wie geht man an dieses Thema heran?

Für Antworten bin ich dankbar.

MfG

NRW und Sachsen haben seit dieser Woche eine dies bzgl. Abfrage bei Rückkehrern an den Arbeitsplatz, nach 5 Tagen Abwesenheit. Dort wird jeweils nur der Status abgefragt und soll nach den Empfehlungen des Landesbeauftragte in NRW auch nicht gespeichert werden. In der FAQ von Sachsen das selbe.

Hier noch ein Link zur Stellungnahme von RLP:
https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/impfstatusabfrage/

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Hallo und vielen Dank für die freundlichen und hilfsbereiten und nützlichen Antworten.
Dennoch stellt sich für mich die Situation schwieriger dar und ich weiß nicht ob die Aufsichtsbehörden bei der Abgabe ihrer Beurteilungen die Situation weiträumig genug betrachten.
Mir geht es nicht, um eine Verarbeitung des Impfstatus aus dem Grund der Gesundheitsfürsorge für die betroffenen Mitarbeiter oder andere Mitarbeiter der Verantwortlichen Stelle. Dies ist sehr wichtig, aber nicht Bestandteil der Fragestellung:

Mir geht es darum, ob ich zur Durchführung einer Montageeinsatzplanung den Impfstatus der Betroffenen (reisende Monteure) verarbeiten darf.
Hier geht es darum

*Planung (und auch Verhinderung) von Quarantänezeiten bei der Wiedereinreise nach Deutschland
*Planung (und auch Verhinderung) von Quarantänezeiten bei der Einreise im Einsatzland.

In den Zeiten der Quarantäne kann der Mitarbeiter ja seine Arbeitsleistung nicht anbieten.
Für mich wäre daher eine Verarbeitung zum Zwecke des Beschäftigtenverhältnis daher nicht absurd und in jedem Fall prüfungsrelevant.
Hierzu wäre ich gerne an Meinungen interessiert.

Dankeschön

Das ist, aus der Stellungnahme von RLP zu entnehmen, von den Regelungen des Einsatzgebietes abhängig. Ich meine, die Verarbeitung wäre nach der CoronaEinreiseV nicht erforderlich. Für die Einreise nach Dtl. gilt:

  • Nachweispflicht umfasst Testnachweis, Genesenen-/Impfnachweis nicht ausreichend (§5 CoronaEinreiseV).
  • Einreise aus Virusvariantengebiet: Impfstatus für Quarantänepflicht irrelevant (§4 CoronaEinreiseV)
  • Einreise aus Hochrisikogebiet: Impstatus irrelevant, weil zudem ein Genesenen-/Testnachweis erbracht werden kann (§4 CoronaEinreiseV)

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Außerdem: Wenn der Testnachweis trotz Impfung positiv ist, dann ist der Impfstatus allenfalls für die Statistiken relevant.

Bleibt die Frage, welche Quarantäneregeln im Einsatzland gelten. Ist das bekannt?

Hallo und noch einmal vielen Dank,

für die vielen hilfreichen Hinweise. Vieles konnte ich zwischenzeitlich nachvollziehen und leuchtet so denn auch ein.

Sehr hilfreich fand ich auch den Datenschutz Podcast 012, den ich auf der Seite von RLP gefunden habe.

Geimpfte Personen, die einreisen, sind im Einreiseland (hier Saudi Arabien) von der Quarantänepflicht befreit.

Mit freundlichen Grüßen