Conversion Tracking durch Dritte

Ein wenig verkürzt, aus betrieblichen Gründen.

Ein Shop (aus DE) möchte ein Conversion Tracking machen über das Kontaktformular und darüber wie hoch der Wert von Bestellungen war.
Personenbezogene Daten wie E-Mail etc. sollen dann an Dritte (aus DE) übersendet werden zur Auswertung.
Hier besteht auch eine Datenverarbeitungsvereinbarung.

Bei Absendung des Formulars und Kauf sollte da aber bei der Zustimmung ein Passus mindestens dabei sein.
Auch wenn die Kollegen aus der Technik mich verfluchen werden: Ich glaube nicht, dass es reicht dies in die normale Zustimmung zu integrieren, sondern es muss explizit zugestimmt werden oder?
Also, dass es ein Extrapunkt ist.

Verstehe ich nicht so ganz. Welche Daten sollen da wie verarbeitet/weitergegeben werden?
Ist das eines dieser Affiliate-Modelle?

Affiliate würde ich nach der Beschreibung eher nicht vermuten, sondern Sammlung von 2 unterschiedlichen Datensatzgruppen (Kontaktformular und Bestellformular), Zusammenführung der Datensätze beim externen Dienstleister anhand der Mailadresse und Auswertung, wieviel % der Anfragen via Kontaktformular tatsächlich zu einem Verkauf geführt haben und welcher Umsatz in Abhängigkeit von der Beantwortung von Kontaktanfragen generiert werden konnte.
Die Speicherung und Verarbeitung der einzelnen Datenstränge ist sicherlich durch Art. 6 (1) b DSGVO (Vertragserfüllung / vorvertragliche Maßnahmen ) gedeckt, allerdings stellt sich hier schon die Frage, wie lange der Datensatz “Anfrage über Kontaktformular” denn als “vorvertragliche Maßnahme” gespeichert wird.
Eine andere Frage ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht, ob denn die geplante Auswertung überhaupt den gewünschten Wahrheitsgehalt bringt. Produktrecherchen werden häufig von praktikant@firma.de durchgeführt, die Bestellung übernimmt dann boss@firma.de. Da gibt es dann in der Auswertung keinen Treffer.