Braucht ein Taxi- oder Funkmietwagenunternehmen einen AVV

Folgender Fall:
Ein Busunternehmen erteilt per Mail einem Taxiunternehmen den Auftrag, Gäste des Busunternehmens zu Hause abzuholen und zum Bus zu befördern.

Im Auftrag ist folgendes übermittelt:
Name, Vorname
Postalische Adresse
Telefonnummer
Datum und Uhrzeit der Abholung
Ggf. Hinweise wie “Rollator, Rollstuhl, Sauerstoffgerät”.

Das Unternehmen widerum gibt diese Daten an seine(n) Fahrer weiter, damit die Fahrt ausgeführt wird.

Muss jetzt der Taxiunternehmer mit dem Busunternehmen - oder umgekehrt - einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen?

Im voraus vielen Dank für die Antworten und/oder Kommentare.

Freundliche Grüße

Nein, das ist keine Auftragsverarbeitung. Das ist eine Datenweitergabe mit berechtigten Interessen - ggf. auch auf Basis der Vertragserfüllung.

1 „Gefällt mir“

Oder wie es die Aufischten in diesen Fällen nannten:
Der Auftrag ist kein Auftrag zur Datenverarbeitung sondern im Kern andere Tätigkeit und die Datenübermittlung zur Erfüllung erforderlich.

4 „Gefällt mir“