Blogger.com

Hallo zusammen,
wenn ein Verantwortlicher einen privaten, aber öffentlichen Blog auf blogger.com bzw. unter name.bloggspot.com betreibt, dann handelt es sich ja um ein kostenfreies Angebot von Google (Irland).
Eine klassische Auftragsverarbeitung ist das nicht, denn es handelt sich ja nicht um eine Weisungsberechtigung gegenüber Google. Aus meiner Sicht ein Fall für Art. 26 DSGVO. Wie seht Ihr das?

Datenschutzrelevant wird es ja erst, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das ist in diesem Fall erstmal nicht ersichtlich.