BfDI AVV-Mustervorlage valide? (Fehlt Art. 36?)

Eine kurze Frage in die Runde:

Ist die AVV Mustervorlage vom BfDI (hier zu finden) in den Grundzügen valide und enthält alle standardmäßig verpflichtenden Inhalte?

Es gibt ja auch die Pflicht anzugeben, dass bei Umsetzung der Artikel DSGVO 32-26 unterstützt wird (Art. 28 Absatz 3f). Zu Artikel 36 finde z.B. ich in der Vorlage aber keinen Abschnitt.

Danke!

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Alles, was ohnehin im Gesetz steht, muss man ja nicht nochmal in die Vereinbarung schreiben.

Hm, wozu schreiben ich dann in den AVV Dinge, die in Art. 28 stehen?

Schönen Gruß

Hallo,
Vorlagen sind halt Vorlagen. Am Ende muss man doch immer selber prüfen, ob die Vorlage auch alles enthält. Gut ist es, mehrere Vorlagen zu vergleichen oder z.B. Jur. Formularbücher zurückzugreifen, die auch eine Erläuterung zur Vorlage enthalten.
Schönen
Gruß

Mir fehlt’s auch, denn nach Abs 3 f) soll es im Vertrag stehen. Man könnte es in § 4 der AVV aufnehmen.

Die Vertrags-Vorgabe aus § 4 Abs 3 zu einem DSB passt nicht so ganz, der ist ja nicht immer zu bestellen.

Das Muster würde ich nicht nehmen.

Was @cbk schreibt - und bei der Vorlage wäre ich auch deshalb vorsichtig, weil sie von 2018 ist, da hat sich ja schon einiges getan. Andererseits ist die Quelle ja durchaus gut.
Wenn man ganz sicher gehen will - und sich den sehr ungewohnten Stil antun möchte - sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission mE die beste Adresse:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021D0915

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Danke für die Erinnerung. Die vergesse ich immer wieder. Sind aber eine gute und von “oben” abgesegnete Lösung für einen AVV. Änderungen sind bei Bedarf möglich.
Schönen Gruß