Auskunft n. Art. 15 DSGVO - Medienbruch

Hallo liebe Community,

über den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann man ja Bücher schreiben (was sicherlich auch getan wurde und wird).
Mir geht es heute um das Thema Medienbruch. Auch hier scheiden sich vermutlich die Geister.

Soweit ich verstanden habe, soll ein Medienbruch vermieden werden.
Andererseits muss die Sicherheit und Datenschutzkonformität bei der Datenübermittlung gewährleistet werden.
Wenn nun diese schönen Anfragen über das vermutlich allen DSB bekannten Formular (Stichwort it’s my data ) per E-Mail rein kommen, ist ein Medienbruch doch vorprogrammiert, oder?
Selbst wenn man dem Wunsch der betr. Pers., die Auskunft an die angegebene E-Mail-Adresse zu übersenden nachkommt, müsste man diese Mail mE verschlüsseln und das Passwort mittels eines anderen Mediums versenden.
Warum dann nicht gleich auf anderem Wege Auskunft erteilen?

Wie handhabt Ihr das in Eurer Praxis?

VG
dedsb

Es gibt keine Verpflichtung dazu.

Im Erwägungsgrund 63 steht zwar “Nach Möglichkeit sollte …”, aber das macht es weder verpflichtend, noch ist das für jede Firma sinnvoll.

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Ich könnte mir sogar vorstellen, dass eine Zusendung per Mail auch technisch z.B. an einer Größenbeschränkung scheitern könnte… wenn es von jemandem sehr viele Daten gibt.

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Vielen Dank für Eure Antworten.
Wenn ich das richtig verstehe, spricht nichts dagegen, einer betroffenen Person Auskunft auf dem Postwege zu erteilen, auch wenn sie dies per E-Mail gewünscht hat?
(Außer, dass es leider nicht dem Kundenwunsch entspricht)

VG
dedsb

Hallo dedsb,

ja, nur Mut. Den meisten Betroffenen geht es meiner Erfahrung nach eher um die Inhalte als um die Form.
Das sind Leute, die besorgt, überrascht oder neugierig sind - soweit meine Betroffenenerfahrungen.
Für die zählt in erster Linie, dass sie ihre Infos bekommen und ernstgenommen werden.

Ich frage auch schonmal bei der betroffenen Person telefonisch nach, wie sie es gerne hätte.
Natürlich höflich (nicht nach dem Motto “Wie können Sie es wagen, von Ihren Rechten Gebrauch zu machen?”). Manchmal ist auch jemand dabei, der eigentlich was anderes wissen wollte als das, was im Vordruck steht - am Telefon sagen sie das dann, und dann kannst du dir viel Mühe sparen.

Häufig stellt sich heraus, dass die Person einen Kommunikationsweg bevorzugen würde, der mir auch selbst weniger Arbeit macht, aber dass in der Internetvorlage, die sie benutzt hat, etwas anderes drin stand.
Z.B. dass die Person die Unterlagen lieber in Papierform bei irgendeiner Geschäftsstelle abholen würde, aber nicht wusste, dass sie sich das aussuchen kann, und dann auch gerne den Ausweis mitbringt. Win-win.

Je nach Sachverhalt muss man ja ohnehin nochmal Kontakt aufnehmen, um die Identität zu überprüfen, ggf. kann man das der Person dann gerade erläutern, warum jetzt was passiert.

Und dann gibt es auch noch Unternehmen, die haben einfach für sich geregelt, dass bei ihnen alles nur über einen bestimmten Kommunikationskanal, z.B. Briefpost geht. Hat mich selbst ein bisschen überrascht, aber bei dem Unternehmen mit der Briefpost hat sich bisher noch niemand beschwert, dass er/sie keine E-Mail bekommen hat.

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Danke @Trinity Das hilft mir weiter!