Die Klinik für die ich als bDSB tätig bin hatte bisher an jedem der beiden Standorte eine Pflegeschule betrieben. Diese Pflegeschulstandorte sind nun in eine Akademie übergeleitet worden. Die Lehrkräfte waren bisher Angestellte der Klinik. Daher hatten mich die Regelungen des Pflegeberufegesetzes nicht sonderlich interessiert, weil datenschutzrechtlich die Geschäftsführung der Klinik Verantwortlicher war.
Das neue Pflegeberufegesetz regelt folgendes:
- die Klinik ist Träger der praktischen Ausbildung und stellt praktischen Ausbildungsinhalte sicher
- die Klinik schließt mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag
- der Träger der praktischen Ausbildung muss, sofern er keine eigene Pflegeschule betreibt, mit einer anerkannten Pflegeschule zur Sicherstellung des theoretischen und praktischen Unterrichts kooperieren
- die Pflegeschule hat die Aufgabe die komplette Ausbildung (Theorie und Praxis) zu koordinieren, organisiert die Anmeldung zu Zwischen- und Abschlussprüfungen
Die Auszubildenden sind Angestellte der Klinik und werden zur Absolvierung des theoretischen und praktischen Unterrichts in die Schule entsendet. Mit dem Übergang der Schulstandorte in ein anderes Unternehmen, sind nun zwei Verantwortliche bei dem Verarbeitungsvorgang Ausbildung zum Pflegefachmann/Pflegefachfrau im Boot.
Das Pflegeberufegesetz (i.V.m. der Pflegeberufe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) weist der Schule und der Klinik konkrete Aufgaben bzw. Zuständigkeiten zu.
Ich bin der Meinung dass der Prozess Berufsausbildung zum Pflegefachmann/Pflegefachfrau im Falle, dass eine Klinik keine eigene Pflegeschule betreibt, einer Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung darstellt. Wie seht ihr das?
Diese Situation lässt sich übrigens 1:1 auch auf die Ausbildungsgänge Operationstechnische und Anästhesietechnische Assistenten übertragen. Die gesetzliche Grundlage ist identisch aufgebaut.