wir nutzen den Anbieter Mailjet. Nun haben wir festgestellt, dass dieser Anbieter zwar einen Auftragsverarbeitungsvertrag anbietet, dieser jedoch nicht signiert werden muss. Er verweist über die Nutzungsbedinungen darauf hin:
Wir kennen allerdings ein anderes Prozedere von anderen Anbietern. Hier muss ein rechtsverbindliche Unterschrift erfolgen bzw. der Vertrag schrifltich erfolgen.
Das Vorgehen das der AVV Teil der AGB/Terms of Service ist, ist mir schon häufig untergekommen.
In der DSGVO heißt es schriftlich oder in elektronischer Form. Ob dies eine Digitale Signatur ist oder aber auf andere Weise nachweisbar ist, ist offen.