Hallo zusammen,
ein Kunde beauftragt eine Werbeagentur für diverse Marketingaktivitäten. Die Agentur schließt einen kaufmännischen Rahmenvertrag mit einem IT-Dienstleister, der SAAS-Dienstleistungen anbietet.
Der IT-Dienstleister soll personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten (Hosting, Wartung, Support) und setzt seinerseits dafür weitere Auftragsverarbeiter ein.
Die Werbeagentur hat nur die Lizenz vermittelt und keinen Zugriff auf die Daten.
Zwischen dem Kunden und der Werbeagentur besteht Uneinigkeit, wer die AV-Vereinbarung mit dem IT-Dienstleister schließen soll.
Der Kunde sagt: Wir haben eine Agentur beauftragt, die sich um alles kümmern soll, auch die dafür notwendigen weiteren Dienstleister.
Kunde → schließt AV mit → Werbeagentur → AV-V → IT-Dienstleister → AV-V mit weiteren Auftragsverarbeitern
Ziel: Der Kunden will eine AV-Vereinbarung mit der Werbeagentur und möglichst nur einen Kontrollpunkt haben.
Die Werbeagentur sagt: Wir sind kein Auftragsverarbeiter, weil wir keine pbDaten verarbeiten.
Kunde → AV-V mit → IT-Dienstleister → AV-V mit weiteren Auftragsverarbeitern
Ziel: keinen Aufwand / keine Haftung bei der Werbeagentur
Der IT-Dienstleister hat aber gar kein Vertragsverhältnis mit dem Kunden (Verantwortlichen). Normalerweise folgt die AV-V dem kaufm. Vertrag.
Habe leider in der Literatur nichts finden können. Ideen?
Gruß