Bei SaaS-Plattformen gibt es oft keine Verträge mit Unterschrift, sondern man registriert sich einfach und legt mit der Arbeit los.
Ich frage mich, ob es in solchen Fällen ausreicht, die DPA/AVV von der Plattform herunter zu laden und abzuheften. Oder braucht es immer einen unterschriebenen Vertrag mit DPA/AVV als Anhang?
Falls man einen Datenschutzvertrag braucht, so muss dieser nicht notwendigerweise unterschrieben sein, um gültig zu sein.
wenn ein AV-Vertag elektronisch geschlossen wird, was bei SaaS-Plattformen oder auch Web-Hostern schon mal der Fall ist, dann gibt es meist einen elektronischen Vermerk via aktiv gesetztem Häckchen um die Rechtsgültigkeit zu belegen.
Im Idealfall bekommst du eine Bestätigung per Mail, aus der hervorgeht, zwischen wem und wann eine Vereinbarung zur AV abgeschlossen wurde. Sie sollte dann zu den herunter geladenen Vereinbarungsformulierungen gespeichert werden.