Artikel 17 DSGVO bei Accountlöschung bei Facebook, Instagram, Twitter, Snapchat, Discord, TikTok, etc. automatisch oder gesondertes Schreiben notwendig?

Sind Unternehmen verpflichtet mit einer Löschung meiner Konten, die ich selbst angestoßen habe, auf bspw. Facebook, Instagram, Twitter, TikTok, Snapchat, Discord, Clubhouse, etc., auf Grundlage von Artikel 17 Abs. 1 DSGVO das Recht auf Vergessen umzusetzen oder muss man die Unternehmen nochmal gesondert anschreiben?

Und welche Schritte sollten eingeleitet werden, wenn die Unternehmen (insb. wenn Sie in den USA ihren (einzigen) Sitz haben) sich nicht melden?

Ich gebe mal die Lieblingsantwort von Anwälten “es kommt drauf an”.

Zu welchem Zweck wurden die daten verarbeitet und gibt es Regelungen um noch was zu speicher. Grundsätzlich würde ich sagen alles zum Account ist zu löschen von den Anbietern.

Allerdings, kann es sein dass auch Käufe oder so getätigt wurde bzw. zum Nachweis des Vertrages Sachen gespeichert wurden. Dann gibt es zumindest in Deutschland Regeln zur steuerlichen Aufbewahrung. In den USA mag es vergleichbare Regeln geben auch wenn nicht zwingend auf Steuern bezogen.

Eine gesonderte Anfrage zu Löschung halte ich für nicht notwendig - überprüft werden kann dies ja mit dem Auskunftsrecht.

Danke für deinen Beitrag, @joeDS.

Bei den gelöschten oder zu löschenden Konten bei u.a. genannten Firmen handelt es sich um private Konten. Mir wäre keine Regelungen bekannt, die eine weitere Speicherung meiner Kontodaten auf Facebook, Instagram, Twitter, TikTok, Discord, etc. bedürfte.

Überprüfung würdest du dann mit dem Mustertext des BfDI zur Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten (präferiert für die Auskunft bei der allg. Bundesverwaltung) nehmen?

Mustertext, den ich meine: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Mustertexte/Zwischenordner-für-Mustertexte/Mustertexte_Bundesverwaltung.html?nn=340980