Art. 85 DGSVO - Datenschutz im Tonstudio

Hallo an alle Datenschutzexperten hier im Kreise,

ich hätte mal eine Frage bzgl. Datenschutz im Tonstudio.

z.B. Aufnahmen (Audio)
Bei Aufnahmen im Tonstudio handelt es sich ja um künstlerische Leistungen. Nach Recherche bin ich auf Artikel 85 gestoßen. Hier komme ich allerdings selbst nicht mehr weiter. Welche Rechtsvorschriften gibt es, die auf künstlerische Tätigkeiten anwendbar sind?

z.B. Werkeanmeldung bei der GEMA
Als Musikverlag meldet man i.d.R. die Titel mit den Namen der Komponisten/Textdichter bei der GEMA an. Handelt es sich hier im Zusammenhang mit den Aufnahmen ebenfalls um eine künstlerische Leistung?

Kann in diesem Bereich wer weiterhelfen oder weiß jemand gute Quellen im Netz?

VG

Vielleicht hilfreich: https://miz.org/de/tutorials/urheberrecht-in-der-musik

Ansonsten wohl doch im Kunst- und Urhebergesetz nachschauen.

Schönen Gruß

2 „Gefällt mir“

Da in einem Tonstudio und bei einem Musikverlag vernüftigerweise mit Verträgen gearbeitet wird dürfte die Verarbeitung personenbezogener Daten der Beteiligten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO rechtmäßig sein. Die Tonaufnahme selbst dürfte wohl nur personbesogenes Datum sein, soweit sie direkt oder indirekt einer konkreten natürlichen Person zugeordnet werden kann. Für sich alleine könnte zweifelhaft sein, ob die Aufnahme sich automatisiert verarbeiten lässt oder der Fall der Speicherung in einem Dateisystem vorliegt.

1 „Gefällt mir“