Arbeitgeber verlangt Einsatz des Personalausweises

Bei uns im Unternehmen gibt es seit kurzer Zeit folgendes Thema.
Arbeitnehmer müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit digitalisierte Verwaltungsleistungen (Onlinedienste von Behörden) nutzen. Einige dieser Onlinedienste verlangen eine Authentifizierung (Identifizierung) per eID des Personalausweises.
Nun stellt sich bei den Kollegen die Frage, ob der Arbeitgeber den Einsatz des Personalausweises verlangen kann. Er argumentiert damit, dass er selber keinen Einfluss auf das Ausweisverlangen der Behörde hat.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten mussten sich Kollegen auch bisher schon unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zumindest initial ausweisen. Beispielsweise bei der Anmeldung von Firmenwagen. Dies ist auch jetzt eine der Verwaltungsleistungen (iKFZ)um die es geht.
Kennt jemand dazu vielleicht Urteile von Arbeitsgerichten?

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Wo genau könnte es denn da ein Problem für den Mitarbeiter hinsichtlich Datenschutz geben? Wenn ich eine Dienstreise ins Ausland mache, muss ich mich am Flughafen auch mit dem Ausweis/Pass ausweisen. Das sind doch alles normale Prozesse. Oder will der Arbeitgeber die Ausweise dafür scannen und speichern?

Es geht lediglich um die Frage, ob der Arbeitgeber den Einsatz des PA bzw der eID verlangen kann. Dies ist vertraglich nicht geregelt. Wenn der AG verlangt das anstelle der bisherigen Vorgehensweise (persönlicher Besuch beim Amt) nun die Onlinevariante der Verwaltungsleistung zu nutzen ist, verpflichtet er den AN implizit zur Nutzung der eID. Und hier stellt sich die Frage ob dies zulässig ist.
Es geht NICHT um etwaige Kopien sondern mehr um den gefühlten Eingriff in die private Lebenssphäre.

Ich persönlich möchte in diesem Forum auch gar keine Diskussion um die Sinnhaftigkeit solcher Bedenken oder irgendwelcher Analogien lostreten. Mich interessiert lediglich ob es zu dem Themenkomplex bereits Urteile von Arbeitsgerichten gibt.

Ich würde denken, wenn im Rahmen des Prozesses auch bisher der “normale” PA als Identifikation verwendet wurde, dann jetzt eben für digitalen Prozess die eID, ist es vergleichbar, also OK.

Da das Thema relativ neu ist, dürfte es kaum Urteile zum Verfahren geben. Also müsste man wohl auf Analogien zurückgreifen. Könnte sich ein LKW Fahrer, dessen Fahrverhalten und Ruhezeiten aus Gesetzesgründen überwacht wird auf gefühlten Eingriffe in die private Lebenssphäre berufen?