Hallo elmuc, willkommen im Forum.
Erst einmal glaube ich, dass hier Missverständnisse beim Wording bestehen, die man erstmal klären sollte.
- Du sprichst von Datenschutzerklärungen. Diese Begriff ist die landläufige Bezeichnung für die Umsetzung der Informationspflichten und bedarf keiner Unterschrift. Man muss sie nur den Kunden zur Verfügung stellen und dies nachweisen können.
- Eine Einwilligung in ein Kundenkonto kann mit einer Unterschrift erfolgen und der Nutzer / Kunde muss informiert sein, daher braucht es hier die Datenschutzhinweise / erklärung.
Nun stellt sich die Frage in was der Kunde in der Vergangenheit eingewilligt hat und was damals als Information zur Weitergabe von Daten kommuniziert wurde. Dies kann auch mögliche Nachfolger schon einschließen.
Wenn sich aber die Zwecke und Mittel ändern sollte in jedem Fall neu informiert werden. Es schadet auch nicht wenn der neue Inhaber (der ja sowieso die Datenschutzhinweise updaten muss) sich auch die Einwilligung bestätigen lässt. insbesondere da es hier um hochsensible Gesundheitsdaten geht.
Datenschutz ist auch kein Totrschlagargument - es ist lediglich ein Thema in dem viel Halb- und Unwissen den Ruf des Datenschutzes schlecht machen. Wenn er richtig umgesetzt wird ist Datenschutz sogar ein mehrwert für Kunden und Firma und ein Wettbewerbsvorteil durch gute Customer Experience. Aber das sehen viele anders auch wegen dem Halbwissen und Angst um Einnahmen.
Und was die Fundsetllen und Gesetzestextes angeht, lasse ich die gerne weg wenn ich mit Nicht-Juristen spreche. Die verstehen das sowieso selten. Hier sind nur die Maßnahmen wichtig die aus den Gesetzen und Urteilen folgen.
Was den Kassenzettel angeht - wieso muss dies auf eine Einwilligung gestützt werden - es gibt auch Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht etc. Und hier ist die Grundlage nicht die Einwilligung sondern gesetzliche Vorschriften. Diese Unterscheidung ist ein Punkt den ich mit Halbwissen meinte (ebenso bei der Datenschutzerklärung oben).
Arbeitet Ihr mit einem Datenschutzbeauftragten oder Anwalt zusammen? Der kann euch da sicherlich noch mehr helfen, also nur eine Frage im Forum.
Falls du hier das nicht ganz verstanden hast gerne nochmal fragen dann helfen wir dir gerne genauer weiter.
Hier noch ein Artikel aus 2014 (vor DSGVO) aber der Kern sollte noch stimmen: https://www.dr-datenschutz.de/datenschutz-bei-betriebsuebergang/