mit dem BREXIT wurde das Vereinigte Königreich datenschutzrechtlich zum Drittstaat. Datentransfers ins Vereinigte Königreich konnten bisher durch einen Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 erfolgen.
Dieser Beschluss ist jedoch nach meinem Kenntnisstand nur bis Ende Juni diesen Jahres befristet.
Weiß jemand wie es da weitergeht?
Der Angemessenheitsbeschluss wurde inzwischen ja beis 27.12.2025 verlängert. Der Grund war wohl, dass die Umgestaltung des Datenschutzrechts im UK noch nicht abgeschlossen war. Die EU-Kommisssion sollte so mehr Zeit zur Prüfung bekommen.
An die Unternehmen erging der Rat, die Entwicklungen zu beobachten. Tja, das tue bzw. mein Arbeitgeber grade. Was stand der Dinge ist wissen wir aber trotzdem nicht.
An unserer Klinik läuft derzeit eine klinische Studie mit einer britischen Universität bzw. einem Universitätsklinikum. Der Vertrag hat zwar eine Klausel, dass im Fall des Wegfalls des Angemessenheitsbeschlusses auf SCC umgestellt wird, aber auch das will vorbereitet werden.
Weiß jemand, wie da aktuell der Sachstand ist. Tante Google ist da leider nicht sehr auskunftsfreudig.
Macht doch gleich SCC. Es kann ja ruhig mehr als ein Absicherungsinstrument sein.; also Angemessenheitsbeschluss + SCC.
Dann ist im Fall der Fälle nur das zu klären (und ggf. nachzuvereinbaren /umzukonfigurieren), was sich durch die die Änderung der beanstandeten Rechtspraxis auf die Datenübermittlung auswirkt.
D., der gefragt hätte, ob nicht besser ein Partner in der Schweiz…