Angemessenheitsbeschluss UK

Hallo zusammen,

mit dem BREXIT wurde das Vereinigte Königreich datenschutzrechtlich zum Drittstaat. Datentransfers ins Vereinigte Königreich konnten bisher durch einen Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 erfolgen.
Dieser Beschluss ist jedoch nach meinem Kenntnisstand nur bis Ende Juni diesen Jahres befristet.
Weiß jemand wie es da weitergeht?

VG
THomas

Der zuständige EU-Kommissar hat angekündigt, ihn um 6 Monate zu verlängern.
https://www.bvdnet.de/de/ausgabe-107-kw-11-12-2025/#3.1