Als (Sport-)Verein den Corona-Impfstatus auf Papierliste erfassen?

Hallo,
als Ehrenamtliche versuche ich in meinem kleinen Sportverein mit viel Recherche den Vorstand zu unterstützen, DSGVO, BDSG, Coronaverordnungen etc. einzuhalten.
Aktuell versuchen wir die Situation zu klären, dass wir als Betreiber einer Sportstätte (wir dürfen eine städtische Sporthalle für unser regelmäßiges Training nutzen) bzw Veranstalter von Sportveranstaltungen (Spieltage) in Baden-Württemberg verpflichtet sind, Corona-Nachweise (geimpft, genesen, getestet) zu überprüfen (laut CoronaVO BW §6).
Verstehe ich es richtig, dass eine Prüfung eines Zertifikats eine Datenerhebung von Gesundheitsdaten darstellt?
Kann mir jemand sagen, welche Ausnahme nach DSGVO §9 Absatz hier gilt (in der Annahme, dass eine Ausnahme zutreffend ist, wenn ich schon verpflichtet bin, die Nachweise zu prüfen)?
Der Verein würde gerne pro Person (Teilnehmer und Trainer) den Status „vollständig geimpft bzw. genesen“ auf einer Papierliste pro Trainingsgruppe vermerken, damit bei der nächsten Prüfung Zeit gespart werden kann (weil diese Zertifikate nicht erneut geprüft werden müssen). Darf der Verein das, oder dürfen wir das nur mit einer freiwilligen Einwilligung der Teilnehmer/Trainer?

Blockzitat

Ich wäre für Buchstabe i. Also das öffentliche Interesse zum Schutz der Gesundheit.

Alternativ wären noch c, g und h denkbar.

Ich würde aber die CoronaVO als spezielles Recht des Mitgliedstaates sehen, was die Rechtsgrundlage angeht.

Für Sportvereine gilt doch Corona-Verordnung Sport: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport. Diese fordert in §2 Abs.2 die Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises. Das beinhaltet keine Datenerfassung sondern nur das Anschauen des Nachweises. Eine solche Überprüfung ist keine Datenerhebung im Sinne der DSGVO, weil die Voraussetzung des sachlichen Anwendungsbereichs nicht erfüllt sind (“die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen”).

Da keine schriftliche Nachweispflicht besteht, kann eine Erfassung nur auf freiwilliger Basis erfolgen. In dem Fall wären die Auflagen der DSGVO recht hoch: Einwilligung (Art.7), Informationspflichten (Art.13), Betroffenenrechte (Art.15 ff), Datenschutz-Folgenabschätzung (Art.35), technische und organisatorische Maßnahmen (Art.32), Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art.30). Ich denke nicht, dass Ihr das machen wollt. Dieser Aufwand wäre ggü. dem einfachen Anschauen und Abnicken nicht wirklich gerechtfertigt.

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Gibt es denn vom Baden-Württembergischen Datenschutzbeauftragten eine Handreichung zu diesem Thema?

Bei uns in Sachsen gab es zum Thema Dokumentation der Kontrollen ein eindeutiges NEIN.
Übrigens können Impfzertifikate zurückgezogen werden, Ihr werdet wohl nicht um eine tägliche Kontrolle auf 3G herum kommen.

Das sehe ich genauso. Wenn jedoch Erfassung auf freiwilliger Basis dann gem. Dokumentationspflichten, die sich aus der DSGVO ergeben.

Das Thema hatten wir schon bei den Gastronomen: aus Sicht des Vereins (oder früher beim Gastronomen) ist dessen vorrangige Aufgabe einer gesetzlichen Auflage nachzukommen.

Zur Gesamtfrage wurde alles gesagt. Täglich prüfen und nix dokumentieren. Auch nicht freiwillig.

Vielen Dank für die vielen Antworten in so kurzer Zei!

Danke für den Hinweis, dass eine Sichtkontrolle ja eben keine Daten speichert und deswegen nicht unter DSGVO fällt. (Da habe ich wohl vor lauter Bäumen den Wald nicht gesehen.)

Und die Begründung für “Nur Sichtkontrolle ohne Dokumentation des Impfstatus (auch nicht mit freiwilliger Einwilligung in die Dokumentation)” verstehe ich nun wie folgt: Sobald Impfstatus-Daten dokumentiert/gespeichert würden, wäre man laut DSGVO auch zur Datenminimiering verpflichtet. Da die CoronaVO keine Dokumentationspflicht enthält, bedeutet Datenminimierung eben keine Impfstatus-Daten zu dokumentieren (egal welche Ausnahme von DSGVO Art. 9 Absatz 2 zutreffen würde).

Dann muss es eben ohne Zettel gehen bzw wir dokumentieren nur (im Zusammenhang mit der eh notwendigen Anwesenheitsliste für Kontaktnachverfolgung) dass die Teilnehmer/Trainer des Trainings geprüft wurden, aber ohne Prüfergebnis.

Das wäre eine gute Vorgehensweise. Ohne “Prüfergebnis” wären keine Gesundheitsdaten dokumentiert.

Diese Lösung wäre auch Praktikabel… bei einem positiven Fall im Nachgang kann man die Person nach dem Impfstatus direkt fragen.

Ihr dokumentiert (maximal) nur geprüft/nicht geprüft