Änderung der Praxis des Deutschen Bundestages und der BfDI

Ich hatte mich an den Deutschen Bundestag gewandt, um Auskunft zur Zahl, dem Rubrum und der Bearbeitungsdauer von Anfragen nach dem IFG und dem UIG zu erhalten. Der Deutsche Bundestag hat bis 2018 diese Auskunft innerhalb weniger Tage durch Übersendung der jeweiligen Listen beantwortet.
Ein Beispiel ist hier zu finden.

Der Bundestag hat, obwohl er bei den Listen nach seiner eigenen Auskunft, keine Änderung vorgenommen hat, diese Praxis geändert und weigert sich, diese Übersichten auf Anfrage herauszugeben. Ich hatte mich daraufhin an den BfDI gewandt. Dort winkt man die Information des Bundestages einfach durch. Ich hatte mehrfach (auch in einem weiteren Threat) bei Ihrer Mitarbeiterin nachgefragt, ob sie diese Realität zur Kenntnis genommen hat - keine Antwort. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie wegen Arbeitsverweigerung sowie die Anforderung der Akte wurde nicht beantwortet, stattdessen erhielt ich eine batzige Antwort, man solle sie in Ruhe lassen.

Ist dies eigentlich der Stil, mit dem ein Ombudsmann arbeiten und die Bürgerinnen und Bürger in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen sollte?
Es kann ja sein, dass er die Bewertung des Bundestages übernimmt. Aber wieso kann man dies dann nicht konkret auch mit den Gründen schreiben?
Es kann auch sein, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einmal was übersieht. Dies passiert im Arbeitsleben. Wieso kann man dann aber nicht hingehen, und dies aufgreifen?

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