3G-Kontrolle im Industriepark

Hallo zusammen und Gruß in die Runde,
ich hänge gerade an einer Frage fest und würde mich über Dankanstöße zur Lösung freuen:
Gegeben sei ein Industriepark. Dieser ist umzäunt etc. Der Betreiber nimmt für die ansässigen Unternehmen (=Mieter) bisher schon die Einlasskontrollen an den zentrallen Zufahrten vor. Nun möchten die Mieter auch die 3G-Tests von ihm durchführen lassen.
Nach §28b IfSG sind ja die Arbeitgeber verpflichtet, die “eigenen MA” zu prüfen bzw. zu dokumentieren - auf welche Grundlage kann sich ggf. der Betreiber des Industrieparks berufen?

  • rechtliche verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 c) passt nicht,
  • Einwilligungen gibt es möglicherweise nicht von allen Personen,
  • öffentliches Interesse nach Art. 6 Abs. 1 e) ?
    Irgendwie sehe ich den Wald vor lauter Teststäbchen nicht und wäre für einen gedanklichenSchubser dankbar.
    Gruß, Collonium

Ich sehe hier folgende Konstellation:

Wenn die Mieter den Betreiber schon jetzt mit der Einlasskontrolle beauftragen wäre dies erstmal eine Auftragsverarbeitung. Also vergleichbar mit einem zentralen Empfang in einem Bürokomplex oder Co-Working Space.

Also braucht nur der Mieter eine Rechtsgrundlage (auch wenn der Betreiber) hier die selbe nutzen kann. Ich wäre hier beim Hausrecht und dem berechtigten Interesse (Empfang/zulassung) für die 3G Kontrolle wäre es dann Art. 9 Abs. 2 lit. i) DSGVO i.V.m. § 28 b IfSG, § 26 Abs. 1 und 3 BDSG und § 28b IfSG.

Zu dem hatten wir in einem anderen Beitrag erst kürzlich eine vergleichbare Frage bezogen auf den Wachschutz.

Ob eine Erweiterung der ADV nötig ist wäre eine andere Frage.

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Hallo joeDS,
danke für die Antwort und den Zeiger auf die Diskussion zu 3G am Arbeitsplatz.
Wir werden wahrscheinlich die Konstruktion über eine Erweiterung der bisherigen Einlasskontrolle (AV) wählen.

Hier noch der Beitrag: https://forum.bfdi.bund.de/t/umsetzung-pruefpflicht-fuer-3g-am-arbeitsplatz/862/25

Schließe mich joeDS an. Die Lösung liegt hier in der Auftragsverarbeitung durch den Betreiber für die Mieter.