Wie geht eine verpflichtende freiwillige Einwilligung

Eine Betriebsvereinbarung dürfte Euch da aber meiner Ansicht nach auch kaum weiterhelfen. Mit der BV kannst Du zwar die Datenverarbeitung für die nutzenden Ärzte bzw. sonstigen Beschäftigten regeln und auf eine Rechtsgrundlage stellen.

Aber gerade bei den von Dir genannten Art. 9 Daten dürfte es sich doch im Wesentlichen um Gesundheitsinformationen der Patientinnen und Patienten handeln, deren Behandlung Inhalt der Arztbriefe werden soll. Wenn solche Daten als Trainingsdaten für die KI-Anwendung (zur Erstellung des Sprachprofils) verwendet werden sollen, kommt man m.E. nicht um Einwilligungen der Betroffenen herum.

Bei den Art. 9 Daten handelt es

Dass die BV kann selbstverständlich nur die DV von Mitarbeiterdaten regeln.
Für die Patienten greift das AV-Privileg. Die Weiterverarbeitung der Diktatdaten zum Training der KI ist keine AV! Dazu hat sich inzwischen auch der LfDI BaWü geäußert, der dies in einem Diskussionspapier entsprechend beschreibt.