Bezogen auf Videokonferenzsysteme kann man sich am EuGH Urteil vom 13.06.2019 und dem TTDSG orientieren. Hierzu kommt noch die DSK Info zu Videokonferenzsystemen.
Und ob man der Datengrenze nun glaubt oder nicht ist jedem selbst überlassen.
Paralell dazu komtm ja die entwicklung zum EU-US Transferframework womit alles gut werden SOLL.
Ich wäre trotzallem noch vorsichtig und glaube eher an Schrems III als ein valides Framework.
Siehe auch: https://forum.bfdi.bund.de/t/ttdsg-und-videokonferenztools/927