Google Firebase und TTDSG bzw. DSGVO / Schrems II

“Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an App-Entwickler und App-Anbieter” (2014), https://www.lda.bayern.de/media/oh_apps.pdf führt in Abschnitt 2.2 aus, welche technischen Daten aus Sicht der deutschen Aufsichten zur Bestimmbarkeit einer Person führen.

Dabei wird auf die Position auf europäischer Ebene verwiesen, WP202, “Stellungnahme 02/2013 zu Apps auf intelligenten Endgeräten” (2013), https://www.lda.bayern.de/media/wp202_de.pdf und dort Abschnitt 3.2

Diese Papiere und Positionen sind zwar alt, aber es hat sich hier nichts geändert und daher führen solche zunächst technischen Daten zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten - auch im Sinn der DS-GVO.

Dabei werden neben der IP-Adresse und auch die Geräte- und Kartenkennungen genannt, also z.B. IMEI (International Mobile Equipment Identity = Gerätenummer), UDID (Unique Device ID = Gerätenummer eines iOS-Gerätes), IMSI (International Mobile Subscriber Identity = Kartennummer), MAC-Adresse (Media AccessControl-Adresse = Hardware-Adresse eines Netzwerkadapters), MSISDN (Mobile Subscriber ISDN-Number = Mobilfunknummer).

Vielleicht mag das noch jemand ergänzen?

Etlichen Entwicklern oder Verkäufern ist dieser Datenschutzaspekt nicht bewußt (hm …) und sie reden dann leichtfertig davon, dass keine p.b. Daten verarbeitet werden.

Werch ein Illtum …

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