Muss ja nicht gleich das rächende Flammenschwert sein. (“Gleich” wäre Mai 2018 gewesen. Oder April 2020 . Oder November. Seit März, spätestens Juli, September oder wann bei euch schon wieder ein neues Schuljahr angefangen hat sind wir deutlich nach “gleich”.)
Wenn etwas offensichtlich nicht rechtskonform ist, lässt es sich nicht wegen guter Erfahrungen oder Umstellungsschwierigkeiten zulässig machen. Die Plattformfrage lässt sich mit der noch vor… 40 Jahren gängigen Praxis vergleichen, wo den Banken und Krankenkassen Daten der Schulabgänger mitgeteilt wurden, weil im Gegenzug jemand von der AOK kam und einen Vortrag hielt, oder jemand von der Sparkasse Geld zeigte. Würde heute auch keine Schule mehr auf die Idee kommen…
Die Schulen bzw. Schulträger oder Ministerien hätten mehrmals Zeit gehabt, Lösungen zu suchen. (Geeignete Lösungen! Nicht die Schulen günstig mit Microsoft zusammenbringen, ohne die Verantwortung zu übernehmen.) Hätte gereicht, über Tellerränder zu blicken. Überall gibt es was bzw. gab es schon vorher (BBB, mebis, HPI-Cloud, Nextcloud, Moodle, Threema…).
Für Unterrichtsthemen gibt es Materialsammlungen. Warum nicht auch Listen geprüfter Software? Die müsste natürlich die “Datenschutz-Schleife” machen, damit es nicht heißt, eine Lehrerplattform hätte sie empfohlen /das KuMi hätte sie vorgegeben. Das kann dann bleiben, bis der Anbieter es mit Quatsch verbessert oder bis neue Anforderungen nicht mehr abgedeckt werden.
D., der sich nicht abstrampeln mag, was Zulässiges auf den Tisch zu bringen bzw. Argumente gegen unzulässigen Mainstream zu finden, während es anderen so egal sein kann.