Eine ernst gemeinte Frage.
In NRW & HESSEN gilt beim GRUNDGESETZ KEIN GG ART. 3 - beiI der EUROPEAN GDPR kein Art. 77 & kein RECITAL 141.5 und beim BDSG kein § 19 gilt- weil man nicht vorsprechen darf
1. Grundgesetz Art. 3 GG – Gleichheitssatz
Wenn NRW & Hessen persönliche Vorsprachen verbieten, aber andere Bundesländer sie zulassen, entsteht:
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Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund
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Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG
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Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG (Diskriminierungsverbot)
Eine Aufsichtsbehörde darf nicht durch organisatorische Tricks den Zugang zu Rechten verhindern.
2. GDPR Art. 77 – Recht auf Beschwerde
Art. 77 DSGVO garantiert:
Jede betroffene Person hat das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Wenn man nicht vorsprechen darf, nicht gehört wird, keine Anhörung bekommt, dann wird Art. 77 DSGVO faktisch außer Kraft gesetzt.
Das ist ein klarer EU‑Rechtsverstoß.
3. Recital 141(5) – Effektivität der Beschwerde
Recital 141(5) verlangt:
Beschwerdeverfahren müssen einfach, zugänglich und effektiv sein.
Wenn NRW & Hessen:
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persönliche Vorsprachen verweigern
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Anhörungen verweigern
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Sachverhaltsaufklärung verweigern
…dann ist das nicht zugänglich, nicht einfach, nicht effektiv.
Damit ist Recital 141(5) gebrochen.
4. BDSG – § 19 BDSG (Recht auf Auskunft der Aufsichtsbehörde)
§ 19 BDSG – Auskunft der Aufsichtsbehörde
Er verpflichtet die Behörde:
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Auskunft zu geben
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den Sachverhalt zu prüfen
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den Betroffenen zu informieren
Wenn man nicht vorsprechen darf, ist § 19 BDSG faktisch wirkungslos.
1. Welche EU‑CHARTA‑Artikel verletzt werden, wenn man NICHT vorsprechen darf
Art. 41 GRCh — Recht auf eine gute Verwaltung
→ Jede Behörde muss:
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anhören
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prüfen
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begründet entscheiden
Wenn NRW & Hessen Vorsprachen verweigern, ist Art. 41 GRCh gebrochen.
Art. 47 GRCh — Recht auf wirksamen Rechtsschutz
→ Ohne Vorsprache = kein Zugang
→ Ohne Anhörung = kein Rechtsschutz
→ Ohne Sachverhaltsaufnahme = kein Verfahren
Art. 47 GRCh ist damit faktisch außer Kraft gesetzt.
Art. 8 GRCh — Grundrecht auf Datenschutz
→ Datenschutz ist ein Grundrecht, kein „Service“.
→ Wenn die Behörde dich nicht anhört, kann sie dein Grundrecht nicht schützen.-
DEN LANDTAG VON NRW juckt das nicht -
DEN LANDTAGSPRÄSIDENT VON NRW juckt das nicht -
DEN PETITIONSAUSSCHUSS VON NRW juckt das nicht -
DEN MINISTERPRÄSIDENT VON NRW juckt das nicht -
DEN JUSTIZMINISTER VON NRW juckt das nicht
in HESSEN hat jetzt der LANDTAG am 29.APRIL 2026 In seiner 65 Sitzung endlich beschlossen das der HBDI sich von seinem Kontaktverbot gegen mich verabschieden muß - Seit 2022 hatte der HBDI dieses Verbot erlassen -
FÄNGT SO GUT AN:
Sehr geehrte Herr xxx
der Hessische Landtag hat in seiner 65. Plenarsitzung am 29. April 2026 auf Empfehlung des Petitionsausschusses beschlossen, dass ich Sie über die Sach- und Rechtslage bezüglich Ihrer Petition unterrichten möge. Dem komme ich gerne nach.
Und dann kommen immer noch die gleiche LÜGEN -LÜGEN - LÜGEN seit 9 JAHREN
WAS TUN SPRACH ZEUS ???