ich bin mir nicht mehr sicher, wo ich das gelesen hatte und ob es noch aktuell ist.
Folgendes:
In Unternehmen kommt es häufig vor, dass bei z. B. Kündigungen ein Mitarbeiter zu dem “Gekündigten” fährt und falls dieser nicht öffnet das Kündigungsschreiben in den Briefkasten wirft und den Einwurf filmt oder fotografiert (was aus meiner Sicht jedoch Quatsch ist, da man nicht sieht was in dem Brief ist und man EXIF-Daten auch fälschen kann).
Gut, ich bilde mir auch von einem ähnlichen Service mal von der Post gehört zu haben, wo Firmen das abrufen können. Ich finde es nur nicht mehr, gibt es das oder wurde es aus Datenschutzgründen gekippt (man filmt schließlich fremder Menschen Häuser / Briefkästen).
Alles was ich finden konnte, war das der Postzusteller das “dokumentiert” (was auch immer darunter zu verstehen ist) oder auch das er es mit einer “Unterschrift selbst” bestätigt, das Einschreiben eingeworfen zu haben.
Filmen oder Fotografieren des Briefkastens sehe ich als kritisch (persönlicher Lebensbereich) und man müsste als “Betroffener” darüber auch informiert werden bzw. auch wissen wie die Löschfristen etc. sind und wo die Daten anschließend gespeichert werden, das passiert in dem Falle ja nicht, weil man ein Einschreiben nie an sich selbst beauftragt…
Ich meine hierzu mal von professionellen Dienstleistern gehört zu haben, die diese Dienstleistung übernehmen. Eigene Erfahrungen damit habe ich aber nicht.
Letztlich sollte m.E. für den Fall des Nichtantreffens eine entsprechende Notiz (ob nun vom Dienstleister oder HR) ausreichend sein, um diese im Falle eines Rechtsstreits als Beweismittel anführen zu können. Falls jemand hierzu praktische Erfahrungen hat, würde mich das auch interessieren.
Ein Einlieferungsnachweis eines qualifizierten Dienstleisters sollte als Nachweis genügen. Es ist natürlich sinnvoll, die Übergabe an diesen auch zu Dokumentieren. Im Bereich Kündigung, können dies z.B. beteiligte Mitarbeiter als Zeugen sein. Rechtlich muss das dann ein Anwalt klären. Aufnahmen von Dritten, noch dazu ohne Einwilligung oder sogar gegen ein Einverständnis derer, ist m.E. nicht möglich. Solche Praktiken sind wohl in den USA gang und gäbe. Zum Glück gibt es bei uns noch Grundrechte.
Nicht von Dritten, sondern von dem Haus / Briefkasten. Machen z. B. viele Firmen so, wenn sie ein Kündigungsschreiben in den Briefkasten werfen (obwohl es nichts aussagt, dass es genau dieses Schreiben mit diesem Inhalt ist). Mir geht es auch eigtl. nur darum, ob das die Post tut.
Das die Post den Einwurf eines Briefes fotografiert, wäre mir neu. Das glaube ich nicht, dann würden ja hier Dienstgeräte für die Angestellten notwendig werden. Sicherlich, kann ein Einwurfeinschreiben dokumentiert werden, mit Zeit und Datum. Was nichts über den Inhalt aussagt. Daher beim Versender den Versand auch dokumentieren, am besten mit Zeugen.
Ich bilde mir einfach ein sowas irgendwann mal gelesen zu haben mit einem spezifischen Portal, wo man das einsehen kann. Kann auch sein, dass es nur eine Idee war und verworfen wurde aber würde mich einfach interessieren.