Nachdem der Hessische Landtag in seiner 65. Plenarsitzung am 29. April 2026 auf Empfehlung des Petitionsausschusses beschlossen hat, dass Prof. Dr. R., Leiter des HBDI WIESBADEN, mich über die tatsächliche und rechtliche Sachlage bezüglich meiner Petition informieren solle – und er „dieser Bitte gerne nachkommt“ –, bin ich nun äußerst gespannt darauf, Näheres über die
„tatsächliche und rechtliche Sachlage bezüglich“ der folgenden Punkte zu erfahren:
18 (ACHTZEHN) falsche, rechtswidrige, unmögliche, ungesetzliche und negative Finanzmeldungen, die meinen finanziellen SCHUFA-Score in Deutschland von 99,86 % auf 3 % abstürzen ließen.
- RECHTLICHE ANFORDERUNG: 2 SEPARATE MAHNSCHREIBEN PRO NEGATIVEM SCHUFA-EINTRAG
Für jeden negativen SCHUFA-Eintrag muss der Gläubiger Folgendes nachweisen: - schriftliches Mahnschreiben von der “Spanischen Bank Nr. 1
- schriftliches Mahnschreiben von der “Spanischen Bank Nr. 2
Inkl. eindeutige Warnung vor der Übermittlung an die SCHUFA & Einhaltung einer “Mindestwartefrist” vor der Meldung
Rechtsgrundlage: (normalerweise) - § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG; Art. 5 Abs. 1 lit. a) und d) DSGVO (Rechtmäßigkeit + Richtigkeit)
BGH VI ZR 156/13 (SCHUFA-Meldung erst nach ordnungsgemäßer Mahnung)
SCHUFA-Verhaltensregeln oder CoC von 2021 (verbindlich gemäß Art. 40 DSGVO) - Ok- d **→ Für 18 negative Einträge hätte SPANISCHE BANK benötigt:
36 schriftliche Mahnschreiben für 18 SCHUFA-Warnungen + 18 Wartefristen. - Sie legten vor: NULL - NULL BRIEFE - NULL WARTE FRISTEN -
- WARUM WOHL ??? Jeder einzelne negative SCHUFA-Eintrag war – und ist bis zum heutigen Tag – illegal.- Aber bei der SCHUFA gilt der Grundsatz : LEGAL - ILLEGAL -SCHEI EGAL….
- RECHTLICHER ZEITRAHMEN: 10–12 WOCHEN PRO NEGATIVEM EINTRAG
Ein rechtlich zulässiger negativer SCHUFA-Eintrag erfordert: - A. 1. Mahnung → 2–4 Wochen Wartezeit
B. 2. Mahnung → 2–4 Wochen Wartezeit - C. SCHUFA-Warnung → 4 Wochen Wartezeit
Gesamtminimum: 10–12 Wochen pro Eintrag - Rechtliche Grundlage ( normalerweise)
(BGH + SCHUFA-Verhaltenskodex + § 31 BDSG)
→ 18 Einträge = 180–216 Wochen (3,5–4 Jahre) dokumentiertes Mahnverfahren. - Wie konnte die SPANISCHE BANK denn überhaupt 18 falsche, illegale negative SCHUFA-Einträge in einen Zeitraum von nur 18 Monaten quetschen –
- vom 24. April 2017 bis zum 29. Oktober 2018??? Das sind lediglich 79 Wochen.
- Die SPANISCHE BANK hatte davon nichts durchgeführt. Warum? WIE KONNTEN SIE DAS TUN???
Das konnten sie gar nicht!!! Denn sie hatten die Forderungen an die L- Deutschland GmbH „verkauft“.
Zahlen lügen nicht. Sie sind stets verlässlich. Sie erzählen eine Geschichte. Aber was wenn DEUTSCHE DATENSCHUTZAUFSICHTSBEHÖRDEN einfach 9 Jahre lang unter staatlich bezahlter LESE & RECHTSCHREIB SCHWÄCHE leiden und auch nicht verstehen wollen?
Dann dauert es. schon mal 9 Jahre bis irgendwann , irgendwo in diesem Datenschutzwunderwaffenland mal eine Birne aufleuchtet-
Aber darauf zu hoffen das hierzulande mal jemand einen Fehler zugibt - oder gar gleich 18 falsche SCHUFA EINTRÄGE - da wird lieber gelogen und betrogen - bis Menschen kurz vor der totalen Vernichtung stehen- DAS GANZE NENNT SICH DANN AUCH NOCH “DATENSCHUTZ” “AUFSICHTS” BEHÖRDEN….
Aber ich bin ja nicht der Einzige dessen Leben “ausgelöscht” wurde- Es gibt zig Tausende Fälle- Gut das diese SCHUFA in DEUTSCHLAND machen kann was sie will- Aber nun steht der Deutsche Datenschutz bald das 4te mal vor dem EuGH und mit etwas Glück und Anwalt aus Luxembourg- nach der EU‑Richtlinie 2003/8/EG – “Legal Aid in Cross‑Border Disputes”) mit etwas Glück auch gleich noch vor dem EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS/ COUR EUROPÉENNE DES DROITS DE L’HOMME….