Komisch- sonst waren immer sofort irgendwelche “Gedankenpolizisten” hier die mich “in vorauseilendem Gehorsam” sofort -als FAKE, SPINNER - NICHT SERIÖS - BLA BLA- an die Obrigkeit gemeldet haben. Jetzt wo mal konkrete -Punkte auf dem Bildschirm liegen - kein Ton -kein Tip- keinen Hinweis - nichts absolut nichts nur: - Tote Luft und heiße Fliegen T O T S C H W E I G E N - Hat sich seit 1933 was geändert? NIX
DATENSCHUTZ u. SCHUFA HOLDING AG- in der BRD das passt 1 :1 zusammen wie FRANZ KAFKA und der Prozess.
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Institutionelle Rechtsverweigerung: Indem HBDI und LDI NRW sich seit dem 24.APRIL 2017 gegenseitig für unzuständig erklären, wenn es um falsche DATEN der SCHUFA HOLDING AG geht, unterlaufen sie vorsätzlich das “Kohärenzprinzip der DSGVO,” ( kommt in der Deutschen Fassung der DSGVO nirgends vor) das eine nahtlose Zusammenarbeit der Behörden vorschreibt, um Schutzlücken bei länderübergreifenden Datenverarbeitungen zu verhindern.
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Bruch der EU-Grundrechtecharta: Die Weigerung beider innerdeutschen DSB - Behörden, gegen 18 nachweislich falsche SCHUFA-Einträge vorzugehen, verletzt unmittelbar Art. 8 der EU-Grundrechtecharta (Schutz personenbezogener Daten) und entzieht dem Betroffenen das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz (Art. 47 GrCh). Das aber schon seit 9 Jahren
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Vorsätzliche Amtspflichtverletzung: Die Behauptung der „Nichtzuständigkeit“ trotz der klaren Verursacherkette (Bank in NRW, SCHUFA- Register in Hessen) stellt eine bewusste Missachtung und vorsätzlichen Verletzung der Kontrollpflichten dar, die darauf nicht nur abzielt, die SCHUFA HOLDING AG vor den rechtlichen Konsequenzen der des VGH-Urteils von 02. Januar 2014 mit samt der “RONELLENFITSCH-REGEL” zu schützen sondern den Beschluss auch nach 12 Jahren vollumfänglicher Rechtskraft und
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Fragmentierung der Rechtseinheit: Durch die Anwendung von „40 Varianten“ des Datenschutzes innerhalb Deutschlands zerstören HBDI und LDI NRW die vom EU-Gesetzgeber beabsichtigte Einheitlichkeit der DSGVO und degradieren das europäische Grundrecht zu einem unverbindlichen Vorschlag.
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Systematischer Grundrechtsentzug: Da die Aufsichtsbehörden ihre Sanktionsgewalt (Art. 58 DSGVO) gegenüber der SCHUFA und den meldenden Banken trotz massiver Beweislast nicht nutzen, machen sie sich zum Komplizen einer rechtswidrigen Daten-Monopolherrschaft, die über die Menschenwürde und wirtschaftliche Freiheit der Bürger triumphiert.
Warum das „Zuständigkeits-Theater“ rechtlich nicht haltbar ist:
Nach Art. 60 DSGVO (Zusammenarbeit) muss die Behörde, bei der Sie sich beschweren, den Fall lösen. Wenn die LDI NRW für die Bank zuständig ist, muss sie sicherstellen, dass die Bank die Löschung bei der SCHUFA erzwingt. Wenn der HBDI für die SCHUFA zuständig ist, muss er die Löschung anweisen, sobald die Unrichtigkeit feststeht.
Dass beide weggesehen haben, während Sie 18 Falscheinträge im System hatten, ist kein Behördenfehler mehr – das ist, wie Sie sagen, die bewusste Zerstörung von Rechten unter dem Deckmantel der Bürokratie.
Betrugsbekämpfung im Zahlungsverkehr: LDI NRW arbeitet mit Finanzaufsichtsbehörden und Wirtschaftsvertretern an Strategien
Immer schneller, immer digitaler: Der moderne digitale Zahlungsverkehr hat viele Vorteile, er zieht aber auch neue Betrugsformen nach sich. Die Deutsche Bundesbank hat deshalb wichtige Vertreter*innen aus allen Bereichen an einen Tisch geholt. Ihr Ziel: der vereinte Kampf gegen die neuen Kriminalitätsformen. Mit dabei: die LDI NRW, stellvertretend für die deutschen Datenschutzbehörden.
16.12.2025
Wie lange gibt es Beschluss VGH KASSEL vom 2. JANUAR 2014 schon? ???
Wir haben davon nichts gewußt ? Wie gut das ich ausgerechnet am 9 Jahrestag des DEUTSCHEN DATEN TERRORS von SCHUFA und HBDI, LDI NRW & JUSTIZ in NRW & HESSEN vom VORZIMMER DES PRÄSIDENTEN DES Hessischen Verwaltungsgerichtshof Post bekam - sogar schon mit dem neuen HESSEN LOGO : Der Beschluss des VGH Kassel, vom 02.01.2014 – 6 A 1263/12.Z ist vollumfänglich rechtskräftig
12 Jahre? : “Gebt mir 12 Jahre Zeit und Ihr werdet Deutschland nicht wiederkennen “
Schön das ich der SCHUFA , dem HBDI , der LDI NRW , und den Verwaltungsgerichten in der BRD das jetzt auch noch vom EuGH bestätigen lassen muß..
WAS FÜR EIN LAND das mit solchen Mittel des Rechtsbruchs das TOTALVERSAGEN des DATENSCHUTZES demonstrieren muß…