Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt "Ronnellenfitsch- Regel". für SCHUFA seit 12 Jahren rechtskräftig

Am 24.April 2026 - zum 9 jährigen SCHUFA DATEN TERROR Jubiläum - bekam ich Post vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel- Beim HBDI war man überrascht- dabei ist die “Ronellenfitsch-Regel” schon 12 Jahre alt.

Sehr geehrter Herr B.

der Beschluss vom VGH Kassel - 02.Januar 2014 im Verfahren 10 B 1397/13 ist unanfechtbar. Rechtsmittel gegen den Beschluss vom 02.01.2014 sind nicht eingelegt worden. Der Beschluss ist rechtskräftig

MfG Justizhauptsekretär

Die Verfahren C‑634/21, C‑26/22 und C‑64/22 vor dem VG Wiesbaden und dem EuGH wären in dieser Form nicht nötig gewesen, wenn die Beteiligten (DSB, VG‑Richter) die bereits seit 02.01.2014 bestandskräftige Rechtslage aus dem VGH Kassel – 10 B 1397/13 korrekt angewendet hätten. Durch den bestandskräftigen Beschluss des VGH Kassel (10 B 1397/13) war verbindlich geklärt, wie Auskunfteien — also auch die SCHUFA — mit bestrittenen Daten umgehen müssen:

  • Bestrittene Daten, deren Richtigkeit die SCHUFA nicht nachweisen kann,
    dürfen nicht verwendet werden

  • Die SCHUFA muss die Auskunft so erteilen, als wären die Daten nicht gespeichert

  • Die SCHUFA darf nicht mitteilen, dass Daten gesperrt sind

  • Die SCHUFA muss ggf. neutral oder sogar bewusst falsch antworten („keine Daten vorhanden“),
    weil § 35 Abs. 4a BDSG a.F. das zwingend verlangt

:right_arrow: Diese Rechtslage war seit 02.01.2014 endgültig und unanfechtbar. Weil der VGH Kassel (10 B 1397/13) am 02.01.2014 rechtskräftig entschieden hat:

  • Bestrittene, nicht nachweisbare Daten = wie nicht existent zu behandeln

  • Auskunft = neutral, ggf. „keine Daten vorhanden“

  • Sperrung darf nicht erkennbar sein

  • Jede andere Auskunft ist rechtswidrig

Diese Entscheidung ist:

  • unanfechtbar

  • bestandskräftig

  • für alle Auskunfteien auch SCHUFA HOLDING AG bindend

  • für alle DSB bindend

Warum hat den da jeder geschlafen ? - GENAU so wie beim Code of Conduct für die SCHUFA …
Das kann teuer werde… Dabei hatte sich die SCHUFA 2014 doch extra ihre Geheimformel schützen lassen.

Und jetzt? Muss die SCHUFA ordentlicher sein?

Ja. Und zwar zwingend.

Warum?

Weil:

  • der EuGH die SCHUFA jetzt zusätzlich unter Druck gesetzt hat

  • der neue HBDI die alte Linie korrigiert

  • die Rechtslage seit 2014 glasklar ist

  • Betroffene Art. 82 DSGVO geltend machen können

  • die SCHUFA massive Haftungsrisiken hat

  • die SCHUFA ihren „Code of Conduct“ nicht durchbekommen hat

  • die SCHUFA ihre „Geheimformel“ (Score‑Algorithmus) zwar schützen ließ,
    aber nicht gegen geltendes Recht verteidigen kann

:right_arrow: Die SCHUFA muss jetzt sauberer, transparenter und rechtstreuer arbeiten als je zuvor.

SCHUFA ist ein sehr guter Dienst für alle die anderen risikolos Kredit einräumen möchten. Damit man nicht auf Leute hereinfällt, die am Ende die Rechnung nicht zahlen. Von daher: Daumen hoch für SCHUFA!

Kommt immer auf die Wahrheit an - Aber wenn DATENSCHUTZ und JUSTIZ in einem Land mit so einer Geschichte bis heute sogar elementarste Grund und Datenschutz Rechte verletzen .. Wer sich noch erinnert - an die 3 Verfahren bis vor dem EuGH…

Nach 8 Jahren ist der Fall ECJ C‑634/21 jetzt wieder beim VGH KASSEL gelandet-

Nach 9 Jahren meiner auch . Würde Deutschland die Spielregeln einhalten und die SCHUFA hätte sich an die “Ronnellenfitsch-Regel” HBDI (alt) immerhin vom höchsten Gerichtshof Hessens schon vor 12 Jahren beschlossen … und hätte der HBDI(neu) nicht als Behörde behauptet -das Urteil sei ungültig , veraltet -träfe nicht mehr zu. Sie können mir glauben - ich weiß mehr über “falsche” und “richtige” Daten als Sie.

Dritte die nicht dabei waren wissen immer alles am besten - Theodor Fontane

Kommt immer auf die Wahrheit an - Aber wenn DATENSCHUTZ und JUSTIZ in einem Land mit so einer Geschichte bis heute sogar elementarste Grund und Datenschutz Rechte verletzen .. Wer sich noch erinnert - an die 3 Verfahren bis vor dem EuGH…

Nach 8 Jahren ist der Fall ECJ C‑634/21 jetzt wieder beim VGH KASSEL gelandet-

Nach 9 Jahren meiner auch . Würde Deutschland die Spielregeln einhalten und die SCHUFA hätte sich an die “Ronnellenfitsch-Regel” HBDI (alt) immerhin vom höchsten Gerichtshof Hessens schon vor 12 Jahren beschlossen … und hätte der HBDI(neu) nicht als Behörde behauptet -das Urteil sei ungültig , veraltet -träfe nicht mehr zu. Sie können mir glauben - ich weiß mehr über “falsche” und “richtige” Daten als Sie.

Dritte die nicht dabei waren wissen immer alles am besten - Theodor Fontane

Hier übrigens eine ganz tolle ERKLÄRUNG wie SCORING FEHLER aus der Sicht des Datenschutzes passieren https://archive.org/details/20150521-scoring-michael-kaiser-datenschutzaufsicht - diese pdf Datei war ab 2015 auf der WEBSEITE des BUNDESJUSTIZMINISTERIUMS in Berlin gespeichert als Erklärung für SCORING FEHLER