Wie hoch seht ihr eigentlich die Chance, dass die Fingerabdrücke in Personalausausweisen wirklich wieder entfernt werden bzw. das Gesetz gekippt?
Bis jetzt sind alle “Features”, die in den letzten Jahren dazugekommen sind einfach geblieben trotz Bedenken (bei Personalausweis als auch Gesundheitskarte etc.).
Ich frage mich auch, warum das Bfdi hier noch nichts gemacht hat.
Soweit ich weiß ist ja auch einer der großen Unterschiede zum Reisepass, dass im Reisepass die Fingerabdrücke nur auf dem Chip im Dokument sind und nicht in einer vernetzten Datenbank mit zig Zugriffen und somit jeder Menge Einfallstoren.
Und wie lange könnte es dauern, bis es gekippt wird? Was ist wenn es gekippt wird und Fingerabdrücke schon erhoben wurden?
Eine Meinung habe ich, bin aber nach meiner Einschätzung in diesem Thema nicht wirklich gut informiert:
“ich halte die Chance für sehr gering.”
Das ziehe ich schlicht aus der Erfahrung, dass einmal eingeführte Systeme nicht grundlegend eingehegt werden oder begrenzt bleiben. Ich denke da z.B. an die Kfz-Scanner, die für die LKW-Maut eingeführt wurden oder die Steuer-ID. Beides wird inzwischen auch für andere Zwecke eingesetzt oder zumindest geplant.
OK, das sind bundesdeutsche Gesetze und der Fingerabdruck im Perso ist eine EU-Vorschrift - bin trotzdem “uninformiert pessimistisch”. Zumal es ja der Sicherheit in der Kriminalitätsabwehr dient (sorry, das war sarkastisch).
Unterm Strich rechne ich im besten Erfolgsfall höchstens mit einer Einschränkung der jetzt bestehenden Gesetzgebung auf deutscher Ebene, aber nicht mit einer Rücknahme insgesamt (also auf EU-Ebene). Eine Gegenfrage:
der Fingerabdruck im Personalausweis müsste wg. umfangreicher Verarbeitung biometrischer Daten nach Art. 35 Abs. 10 DSGVO im Gesetzgebungsverfahren eine DSFA durchgeführt worden sein. Dazu habe ich überhaupt nichts im Netz gefunden - weiß da jemand was?
Mein Rest-Optimismus wird zusätzlich durch ein Urteil des EUGh vom April gedämpft: https://netzpolitik.org/2015/urteil-des-europaeischen-gerichtshofes-zu-biometrischen-personalausweisen-ignoriert-datenschutz/
Wie lange dauern solche Verfahren auf den höchsten Ebenen? lang. Ich denke, dass es gut läuft, wenn es in den nächsten 5 Jahren eine Entscheidung dazu gibt, zumal die Kritiker (soweit ich informiert bin) noch dran sind, Vorarbeiten für die Zulässigkeit einer Klage zu erledigen.
Und überhaupt sind hier wohl zwei Wege zu beschreiten:
eine Klage gegen das deutsche Bundesgesetz von 2020, in den Punkten, die über die EU-Verordnung zur Sicherheit in Personalausweisen hinausgehen (z.B. der Zeigefinger-Zwang anstatt irgendein-anderer-Finger, oder nicht-vorhanden-sein einer Zweckbeschränkung)
Wenn Fingerabdruck generell gekippt wird, müsste dann konsequenter Weise die Verarbeitung der auf den Ausweisen gespeicherten Daten untersagt werden und die sofortige Möglichkeit für die Bürger, einen neuen Ausweis ohne Fingerabdruck zu beantragen (natürlich gegen Auslage der dann bereits erhöhten Kosten - könnte man dann dagegen auch noch klagen?).
Im Gegenteil, es ist nur eine Frage der Zeit bis die biometrischen Daten mit der Bürgernummer (und evtl. der digitalen Patientenakte) verbunden werden. Die Entwicklung Deutschlands von einem freiheitlichen Rechtsstaat zu einem übervorsorglichen Präventionsstaat ist in vollem Gange. Das ist aber nur ein Gedanke von einer paranoiden Datenschutzextremistin. Oder doch nicht?
Nein, sehe ich genauso und mit größter Sorge. Denn der Chaos Computer Club (CCC) hat es mehrfach bewiesen, dass Fingerabdrücke gefälscht werden können. Die Hacker stahlen 2008 den Fingerabdruck von Wolfgang Schäuble.
Hm … mein Bauch sagt, dass hier ein VG einfach ein Problem zur Klärung weiterschubst. Die Fragen zur Klärung sind schon vage (wenn ich mich zB im Vergleich an die Vorratsdatenspeicherung erinnere).
Weder ist wirklich entscheidend, was ein “Europäischer” DSB sagt. Der hat nämlich eine andere Rolle.
Noch sieht die DSGVO hierzu eine DSFA vor. Das macht der Verantwortliche - aber der Gesetzgeber?
Aber vielleicht verstehe ich das falsch.
Geklagt hat laut Dokument nicht der Verein (der hat weder nen Perso noch Fingerabdrücke), sondern eine natürliche Person.