Fehlversand durch Gericht - Meldepflichtig?

Ein Kunde hat ein Schreiben vo einem Gericht (per E-Mail) erhalten.
Problem, die haben es an den falschen Verein geschickt. Es gibt nur minimale Namensübereinstimmungen.
Problematisch ist, darin geht es um Jugendstrafsachen. Also eher sensible personenbezogene Daten.

Aus moralischer Sicht ist für mich klar, sollte man melden - aber mein Kunde würde gerne wissen:

  • ob er rechtlich verpflichtet ist das Missgeschick dem Gericht zu melden
  • und ggf. gleichzeitig auch den betroffenen Verein zu informieren
  • und ggf. auch die zuständige Landesbehörde

PS. Ja, es kam wiklich vom Gericht.

Auch bei Gericht arbeiten Menschen, und die machen nun mal (hoffentlich selten) Fehler.
Natürlich ist das ein Datenschutzvorfall, aber nicht für den Verein, an den es geschickt wurde. Daher besteht gesetzlich kein Handlungsbedarf. Ein Schaden ist jedoch nur entstanden, wenn die E-Mail und die sensiblen Informationen - im Bewusstsein, dass sie an an eine andere Person gerichtet waren - gelesen wurden und daraus Konsequenzen für die Betroffenen entstanden sind. Daher ist die Frage, ob es ethisch geboten ist, den Vorfall zu melden (an die Aufsichtsbehörde?), etwas seltsam. Schließlich hat man sich dann selbst mitschuldig gemacht. Ethisches Handeln hätte bedeutet, die E-Mail, die an einen anderen Adressaten gerichtet war, gar nicht zu lesen.

Dem Gericht mitzuteilen, dass der Fehler passiert ist, würde evtl. helfen, weitere Fehler zu vermeiden. Da Gerichte aber nicht der Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz unterliegen, würde sonst nichts weiter passieren, etwa Verhängung eines Bußgeldes.

Falls der eigentlich Empfänger davon erfährt, kann er mit einer Beschwerde an das Gericht herantreten, und falls jemandem daraus ein Schaden erwachsen sollte, kann eine Klage folgen. Aber der angeschriebene Verein hat nichts damit zu tun, außer wenn er verbotenerweise Daten aus der E-Mail nutzt, die ihn nichts angehen.

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wie Adelheit bereits geschrieben hat: das ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und es besteht für den Empfänger keine Pflicht aktiv zu werden.

Da überall Fehler gemacht werden können, kann die Information dem Absender(dem Gericht) jedoch helfen, sein Datenschutzkonzept zu verbessern.

Da hier recht sensible Daten offenbart werden und dazu noch der Verdacht nahe liegt dass die E-Mail mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht einmal verschlüsselt versendet wurde. Sollte auf jeden Fall das Gericht als Absender auf seinen Fehler hingewiesen werden.

VG
Thomas

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Das Gericht oder dessen DSB sollte über den Fehlzugang sofort telefonisch informiert werden.
Es kann dann die Fehlerquelle beseitigen und das Schreiben sofort nochmal an den richtigen Empfänger senden.
Der falsche Empfänger sollte die Unterlagen entweder an das Gericht zurücksenden und Schweigen darüber bewahren, oder sie - wenn das Gericht einverstanden ist - ganz klein schreddern.
Zuständig für eine Meldung nach Art 33 und eine Benachrichtigung des/der Betroffenen nach Art 34 ist das Gericht.

(Fehlsendungen aller Art sind für DSB von großen Unternehmen und Behörden, die täglich Tausende von Schreiben versenden, seit der DSGVO leider ein täglich Brot, denn egal wie sehr man sich anstrengt, Shit happens.)

Also die unbefugt gelesene E-Mail auch noch ausdrucken? So ein Unsinn.

Das Gericht muss nur dann eine Meldung machen, wenn daraus ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen resultiert! Dazu muss der angeschriebene Verein dem Gericht offenlegen, dass er die Unterlagen unbefugt gelesen hat und was nun passieren könnte. Ansonsten muss das Gericht gar nichts.

Ich habe nicht geschrieben, dass das Gericht eine Meldung machen muss.

Das mit der E-Mail hatte ich überlesen. Sorry. So vertrauliche Sachen per E-Mail…

stimmt schon, das Gericht muss die Betroffenen informieren. Aber hier geht es ja eigentlich darum, was der Verein machen muss. Das Gericht sollte vor allem wichtige Unterlagen nur verschlüsselt versenden. Aber das muss es ja selbst beurteilen. :grimacing:

Das habe ich auch schon erlebt. Vom Gericht hatte ich einen Umschlag erhalten da waren gleich 4 verschiedene Aktenzeichen und vier verschiedene Fälle vom Amtsgericht drin die alle Nichts mit mir zu tun hatten, Auf Nachfrage bei einer Richterin von dem Amtsgericht hieß es nur: Ich solle die Akten einfach wegwerfen…