Hallo zusammen,
es fällt mir immer öfter auf, dass Firmen einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen und dann geschieht - nichts.
Also es wird nichts in Sachen Datenschutz getan. Der Datenschutzbeauftragter wird nicht kontaktiert und es werden auch keine Formulare zur Verfügung gestellt. Es wird auch nichts weiter geprüft. Der Zustand verharrt dann so. Also ich kenne Firmen, große Firmen, die hier nichts in der Richtung haben.
Wenn darauf angesprochen wird kommt wir haben einen Datenschutzbeauftragten und der ist super. (Klar, weil er tut nichts und das Unternehmen hat dadurch keine Arbeit).
Jetzt meine Frage: Ist euch ein Fall bekannt wo ein Datenschutzbeauftragter wegen Untätigkeit bzw. wenn dieser außer als Datenschutzbeauftragter in der Website Datenschutzerklärung zu sein nichts getan hat wg. Fahrlässigkeit “aberkannt” wurde z. B. von einer prüfenden Behörde? Also ich meine hier wirklich nur externe, die das als “Unternehmen” haben und sich im Endeffekt nur in die Datenschutzerklärung schreiben lassen.